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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Unternehmen müssen den Einsatz von KI bei Auftragsverarbeitern überprüfen.
Bild: Visual Generation / iStock / Getty Images Plus
Vorsicht Risiko

Mit den neuen Vorgaben der KI-Verordnung wird klar: Unternehmen müssen den Umgang mit KI nicht nur beherrschen, sondern auch verantwortungsvoll gestalten. Was bedeutet das für Mitarbeitende, Anbieter, Betreiber – und für alle, die externe Dienstleister einsetzen?

Beliebtes Hilfsmittel der Visualisierung birgt Datenschutzrisiken

Organigramme stellen interne Organisationsstrukturen und Ansprechpersonen visuell dar. Dies kann insbesondere für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine große Hilfe sein und erleichtert die interne Kommunikation. Allerdings ist auch der Datenschutz zu beachten.

Die Checkliste hilft Ihnen bei der Prüfung, ob bei der Verarbeitungstätigkeit „Ausscheidende Mitarbeiter“ bereits an alles gedacht wurde, um ein Mitnehmen vertraulicher Daten zu verhindern.

Auskunftsansprüche beschäftigter Personen (Teil 1)

Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehört zu den zentralen Betroffenenrechten – auch im Beschäftigungskontext. Diese zweiteilige Reihe vermittelt die Grundlagen und beleuchtet besondere Herausforderungen bei der praktischen Anwendung im Unternehmen.

DP+
Cookie-Banner richtig umsetzen
Bild: iStock.com/panida wijitpanya
Rechtssichere Gestaltung minimiert Datenschutzrisiken

Die Gestaltung von Cookie-Einwilligungsbannern auf mehreren Ebenen, verbunden mit intransparenter Nutzerführung und missverständlichen Bezeichnungen, kann die wirksame Erteilung einer Einwilligung verhindern.

Ein falsch gestaltetes Cookie-Banner kann schnell zu einem echten Risiko werden. Laden Sie jetzt unsere Checkliste herunter und gestalten Sie Ihr Cookie-Banner rechtssicher!

DP+
Es empfiehlt sich, aus den Berichten der Landesdatenschutzbeauftragten zu lernen und erforderliche Maßnahmen mittels eines strukturierten Vorgehens umzusetzen
Bild: iStock.com/vasare
Tätigkeitsberichte 2024

Die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden sind für DSB sowie Unternehmen eine wichtige Informationsquelle. Sie enthalten spannende datenschutzrechtliche Fragen und Antworten aus der Praxis. Nachfolgend sind wichtige Fälle aus den 2024er-Berichten aufbereitet und mit Umsetzungsempfehlungen unterfüttert.

DP+
Bei Online-Videokonferenzen wie auch bei Tools für deren KI-gestützte Protokollierung kann die Datenübertragung in Drittländer datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen
Bild: iStock.com/iLexx
Vorsicht Falle!

Ist es nicht wunderbar, dass wir keine Protokolle von Videokonferenzen manuell erstellen müssen? Schließlich gibt es tolle „Notetaker“-Tools, die uns die Arbeit abnehmen – einfach topp! Doch die Werkzeuge bergen Datenschutztücken.

Haftung bei Datenschutzverstößen im Beschäftigtenverhältnis

Der erste Teil dieser kurzen Reihe stellte das Phänomen der Mitarbeiterexzesse dar. Der zweite Teil beschreibt nun die jeweiligen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten und gibt Hinweise für Arbeitgeber, wie sie hier präventiv tätig werden können.

Dürfen Arbeitgeber den Führerschein ihrer Beschäftigten kontrollieren?
Bild: CalypsoArt / iStock / Getty Images Plus
Ein klassischer „Aufreger“

Geht es den Arbeitgeber etwas an, ob Beschäftigte (noch oder auch wieder) über eine Fahrerlaubnis verfügen? Wie so oft, kommt es darauf an. Jedenfalls bei bestimmten Konstellationen ist der Arbeitgeber sogar gesetzlich verpflichtet, das zu kontrollieren. Aber auch dann gibt es einige rechtliche Grenzen.

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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