Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil

Beschäftigtendatenschutz

Wollen Unternehmen die Leistung und das Verhalten ihrer Beschäftigten überwachen, ist dies entweder gar nicht oder nur unter engen Voraussetzungen möglich. Hinweise dazu gibt dieses Urteil.

Gegensatz von Täterschutz und Datenschutz?

Ein Arbeitnehmer kommt für eine „Mehrarbeitsschicht“ auf das Werksgelände. Noch bevor die Schicht beginnt, geht er wieder heim. Bezahlen lässt er sich die Schicht trotzdem. Eine Videoaufnahme beweist sein Verhalten. Darf das Arbeitsgericht die Aufnahme verwenden, obwohl sie „ein bisschen“ gegen den Datenschutz verstößt?

Beschäftigtendatenschutz

Was muss ein Verantwortlicher nach dem Urteil des VG Hannover beachten, wenn er Echtzeit-Leistungsdaten seiner Beschäftigten verarbeiten und verwenden will?

Unterlassungsanspruch auch für Mieter

„Bitte keine Werbung einwerfen!“ Wer dies auf seinen Briefkasten schreibt, hat deutlich formuliert. Aber was ist, wenn die Werbezettel dann künftig in Ritzen und Zwischenräumen der Briefkastenanlage stecken? Kann sich ein Eigentümer oder ein Mieter dagegen rechtlich wehren?

Update: Überblick über aktuelle Urteile

Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass Geschädigte vermehrt Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Verantwortliche minimieren die Risiken, indem sie ihre Verarbeitungsprozesse prüfen und Beschäftigte schulen. Dafür ist es sinnvoll, die häufigsten Schwachstellen zu kennen.

Mobbing oder erlaubt?

Darf ein früherer Arbeitgeber den jetzigen Arbeitgeber warnen, dass aus seiner Sicht bei einem Beschäftigten einiges nicht stimmt? Und das auch noch von sich aus, ohne jede Nachfrage des jetzigen Arbeitgebers? Während Ihr Puls schneller wird: Lesen Sie, warum das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sich mit solchen Ideen ernsthaft befasst hat.

Ein Anspruch, der nicht vererbt wird

Das Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO geht sehr weit. Für Erben einer Person wäre es manchmal praktisch, wenn der Auskunftsanspruch dieser Person auf sie übergehen würde. Das ist aber nicht der Fall.

EuGH: Verantwortliche müssen Empfänger von Daten ganz konkret benennen
Bild: Andrew_Rybalko / iStock / Getty Images Plus
Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Beim Auskunftsanspruch betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO sind viele Fragen offen. In einem wichtigen Punkt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt Klarheit geschaffen. Betroffene Personen können im Regelfall verlangen, dass der Verantwortliche ihnen ganz genau sagt, an wen er ihre Daten übermittelt hat.

Arbeitsgericht Heilbronn

Ein Unternehmen lässt Wirtschaftsprüfer den Datenschutz durchchecken. Die Prüfer melden mehrere angebliche „Hochrisiko-Feststellungen“. Kann das Unternehmen nun den Datenschutzbeauftragten (DSB) vor die Tür setzen?

Bedeutung des neuen § 79a BetrVG

Manche Gerichtsentscheidungen behandeln Themen, die auf den ersten Blick ausgesprochen speziell wirken. Doch bei näherem Hinsehen enthalten sie Ausführungen, die weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind. So hier, wo das Gericht grundsätzliche Ausführungen zum Datenschutzkonzept des Betriebsrats macht.

8 von 12
8 von 12
Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.