34 Videokameras in einem Unternehmen halten sogar jeden Gang Richtung Toilette lückenlos in HD-Qualität fest. So geht das trotz Protest eines davon betroffenen Arbeitnehmers 22 Monate lang. Die Quittung: Er erhält 15.000 € Schmerzensgeld!
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehört zu den zentralen Betroffenenrechten – auch im Beschäftigungskontext. Diese zweiteilige Reihe vermittelt die Grundlagen und beleuchtet besondere Herausforderungen bei der praktischen Anwendung im Unternehmen.
Bewerbungsverfahren müssen vertraulich ablaufen, sonst bewirbt sich bald niemand mehr. Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn sich jemand aus der Personalabteilung nicht an diese Spielregeln hält? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt darauf einige Antworten.
Ein Video erstellen und dabei die Stimme eines bekannten Menschen verwenden? KI macht das locker möglich. Aber wehe, wenn der bekannte Mensch damit nicht einverstanden ist! Dann kann es teuer werden.
Die Gestaltung von Cookie-Einwilligungsbannern auf mehreren Ebenen, verbunden mit intransparenter Nutzerführung und missverständlichen Bezeichnungen, kann die wirksame Erteilung einer Einwilligung verhindern.
Wer sich wegen eines Datenschutzverstoßes bei der Aufsichtsbehörde beschwert, erwartet in der Regel Vertraulichkeit. Wer sich durch eine solche Beschwerde „angeschwärzt“ fühlt, möchte dagegen wissen, wer sich beschwert hat. Im Normalfall scheitert der Versuch, dies zu erfahren. Manchmal gelingt es aber doch.
Wer bemerkt, dass ihn ein Detektivbüro ausspioniert, fühlt sich verständlicherweise unwohl. Die Idee, dann Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu verlangen, liegt nahe. Aber gilt das Auskunftsrecht auch, wenn eine Versicherung Ansprüche der observierten Person abwehren will?
Dass ein Betriebsratsvorsitzender auf Antrag des Arbeitgebers per Gerichtsbeschluss aus dem Betriebsrat ausgeschlossen wird, ist nur bei einer groben Pflichtverletzung möglich. Die Weiterleitung einer Mail mit einer umfangreichen Personalliste aus dem Betriebsratsbüro an den privaten Mailaccount ist als eine solche grobe Pflichtverletzung zu werten.
Nach einem Phishing-Angriff auf ein Unternehmen erhalten Kundinnen und Kunden manipulierte Rechnungen. Ihre Zahlungen landen sonst wo, aber nicht auf Konten des Unternehmens. Deshalb kommt es zu einem Rechtsstreit. Eine Kundin weigert sich nämlich, noch mal zahlen.
Viele Unternehmen stöhnen über den Aufwand, den Auskunftsforderungen gemäß Art. 15 DSGVO nach sich ziehen. Finanzämtern scheint es genauso zu gehen. Lesen Sie, wie ein Finanzamt vergeblich versucht hat, eine lästige Auskunftsforderung abzuwehren! Auch Unternehmen können daraus einiges lernen.