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Urteil

DSGVO-Schadensersatz

Der Begriff des Schadens ist laut EuGH weit auszulegen. Bei einem Datenschutzvorfall, der 533 Millionen Facebook-Nutzerkonten betraf, zog der BGH daraus jetzt die Konsequenzen: Schon der bloße Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten stellt einen Schaden dar. Die Folgen dieser Auslegung reichen weit über den konkreten Fall hinaus.

Datentransfer in die USA hier symbolisiert durch ein Kabel in dem bunte Streifen und Code zu sehen sind
Bild: style-photography / iStock / Getty Images Plus
400 € Schadensersatz für eine einzige Übermittlung

Am 10.7.2023 hat die Europäische Kommission ihren Beschluss betreffend die Angemessenheit des Schutzniveaus für personenbezogene Daten bei Beachtung des „Datenschutzrahmens EU-USA“ erlassen. Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union erster Instanz (EuG) zeigt, welche Schadensersatzforderungen Unternehmen drohen könnten, falls der EuGH diesen Beschluss irgendwann „kippen“ sollte.

Junge Frau mit Locken spricht lachend in ihr Headset
Bild: Zero Creatives / iStock / Getty Images
Verhaltens- und Leistungskontrolle

Unterliegt die Nutzung von Headsets der Mitbestimmung? Und falls dem so ist: Wer darf mitbestimmen? Der Gesamtbetriebsrat oder die Betriebsräte vor Ort in den einzelnen Betrieben? Diese Fragen beantwortet das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar. Zu einer wichtigen weiteren Frage sagt es aber kein Wort. Dafür hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu geäußert.

DP+
Die gemeinsame Verantwortlichkeit (Joint Controllership) ist von der Alleinverantwortlichkeit wie auch von der Auftragsverarbeitung abzugrenzen. Datenschutzbeauftragte sollten diese Unterschiede kennen.
Bild: iStock.com/ismagilov
Gemeinsame Verantwortlichkeit

Die gemeinsame Verantwortlichkeit (Joint Controllership) ist ein Rollenmodell, das schon vor der Datenschutz-Grundverordnung (­DSGVO) bestand. Aber sie gewinnt aufgrund der Ausgestaltung durch die DSGVO und zukünftig z.B. für die datenschutzrechtliche Bewertung der Nutzung künstlicher Intelligenz zunehmend an Bedeutung.

Ein Detektiv schaut durch eine Lupe
Bild: kuppa_rock/iStock/Getty Images Plus
DSGVO-Schadensersatz

Zwischen einem Vertriebsmitarbeiter und seinem Arbeitgeber besteht ein gespanntes Verhältnis. Mehrere Kündigungsversuche des Arbeitgebers bleiben erfolglos. Als sich der Vertriebler krank meldet, traut der Arbeitgeber der Sache nicht. Er beauftragt einen Detektiv. Am Ende muss der Arbeitgeber wegen der Überwachung Schadensersatz zahlen.

Falsche Aussage einer KI: Hier symbolisiert durch einen humanoiden Roboter, der sich, während er Daten analysiert, an der Stirn kratzt.
Bild: NanoStockk / iStock / Getty Images Plus
Gerichtliche Unterlassungsverfügung

Eine KI wertet amtliche Quellen von hoher Zuverlässigkeit aus. Dennoch produziert sie ein unsinniges Ergebnis. Das betroffene Unternehmen lässt sich das nicht gefallen. Es erwirkt eine Unterlassungsverfügung des zuständigen Gerichts. Das KI-Geschäftsmodell dürfte damit erledigt sein.

Grundsatzentscheidungen

In zwei Entscheidungen hat der EuGH klargestellt, dass den Verantwortlichen die Pflicht zu einem Risikomanagement trifft, aber keine Pflicht zur Risikofreiheit besteht. Auch für den Schadensersatz stellt der EuGH die Weichen. Diese Entscheidungen des EuGH haben damit grundsätzliche Bedeutung für die Umsetzung der DSGVO.

Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten - hier symbolisiert durch ein @-Zeichen, einen Briefumschlag und ein Telefonhörer
Bild: peterschreiber.media/iStock/Getty Images Plus
Klare Ansage des BGH

Die DSGVO-Juristen waren sich einig darüber, wann zu den „Kontaktdaten“ eines Datenschutzbeauftragten dessen Name gehört und wann nicht. Aber würde der BGH es genauso sehen? Jetzt besteht Klarheit – über die Regel und über Ausnahmen davon.

Urteil aus Österreich

Auf Fachmessen oder Fachveranstaltungen Visitenkarten zu übergeben, gehört zum geschäftlichen Alltag. Welche rechtlichen Vorgaben hat der Empfänger einer Visitenkarte zu beachten? Ein Urteil aus Österreich zeigt, dass eine gewisse Vorsicht geboten ist.

DP+
Die DSGVO definiert den Begriff des Schadens weit und macht den Anspruch auf Schadensersatz von keiner bestimmten Schwelle abhängig. Sie beschränkt den Anspruch nicht auf Schäden von einer gewissen Erheblichkeit.
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Alles nicht so schlimm? Oder doch?

Neuerdings hört man Behauptungen wie: Der EuGH hält sich beim Thema Schadensersatz zurück. Und für Bagatellen wie ein „ungutes Gefühl“ gibt es ohnehin nichts. Was ist daran Dichtung, was ist Wahrheit? Eine Analyse von vier EuGH-Entscheidungen schafft Klarheit.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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