Schadensersatz wegen einer Verletzung des Datenschutzes – das gab es vor der DSGVO so gut wie nie. Inzwischen sieht das deutlich anders aus. Schon die Belästigung durch eine einzige unerlaubte Mail kann einen Schadensersatz in Höhe von 300 € rechtfertigen. Wehe, jemand hat dann 100 solcher unerlaubten Mails verschickt …
Neben den Geldbußen und Schadenersatzklagen ergeben sich bei Datenschutzverstößen Risiken aus dem Wettbewerbsrecht. Dazu gehören die Abmahnung und ihre Folgekosten. Wie ist hier der aktuelle Stand?
Es vergeht kein Tag, an dem Datenschutzverletzungen nicht in den Nachrichten sind: Die Rede ist von Leaks, Cyberattacken, Ransomware-Erpressung. Die Aufsichtsbehörden sind hier besonders gefordert. Im Podcast-Interview sprechen wir mit Helmut Eiermann, Stellvertretender Landesbeauftragter und Leiter Querschnittsaufgaben beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.
Nachdem wir in der letzten Ausgabe Schadenersatzansprüchen nach DSGVO generell auf den Grund gegangen sind, schauen wir uns in diesem Zusammenhang einmal das Thema „Auskunftspflicht“ genauer an.
Verantwortliche müssen Datenpannen nicht nur erkennen und ggf. rechtzeitig melden. Sie sind auch angehalten, Fehler zu analysieren, die überhaupt erst zu dem Vorfall führen konnten. Ziel ist es, zukünftig Datenpannen zu vermeiden. Unterstützung bieten auch hier die Leitlinien des EDSA.
Jeden Monat gibt es derzeit neue Urteile deutscher Gerichte zum Schadenersatz nach DSGVO. Und sie fallen immer häufiger zugunsten der betroffenen Person aus. Wie verteidigen sich Verantwortliche gegen Schadenersatzansprüche, welche Fallstricke gilt es zu vermeiden?
Wie erkennen Mitarbeitende Datenpannen? Wie sorgen wir dafür, dass sie sie auch rechtzeitig melden? Das sind in der Praxis immer wieder schwierige Themen. Unterstützung für die Schulung bieten aktuelle Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).
In den meisten Fällen wird der Arbeitgeber für Datenschutz-Verstöße seiner Beschäftigten haften. Doch es gibt auch Fälle, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchstpersönlich „dran“ sind.
Wie können sich Unternehmen gegen den Missbrauch von Betroffenenrechten schützen? Praxis-Tipps gibt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) in ihrer aktuellen Information „Missbräuchlich motivierte Geltendmachung von Betroffenenrechten“.
Sehr öffentlichkeitswirksam hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz gegen 1&1 eine Geldbuße von 9.550.000 Euro verhängt. Anlass waren Datenschutzverstöße im Callcenter. Beim Amtsgericht Bonn blieben davon weniger als 10 % übrig. Zum Bußgeldkonzept der Datenschutzkonferenz äußert es sich dabei wenig freundlich.