Genau genommen ist laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Weitergabe von personenbezogenen Daten ohne die Zustimmung des Betroffenen nicht erlaubt, sofern es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, die Daten weiterzugeben. Aber zahlreiche populäre Apps für Android-Smartphones halten sich nicht an diese Vorgabe.
Die meisten Datenpannen, die Verantwortliche derzeit an die Aufsichtsbehörden melden, sind Fehlversendungen von Unterlagen mit personenbezogenen Daten. Zweifellos also ein wichtiges Thema für Schulungen, aber auch für die Geschäftsprozesse, die dahinterstecken.
Ob sich ein Unternehmen mit Mitteln des Wettbewerbsrechts dagegen wehren kann, dass ein Konkurrent Vorschriften des Datenschutzrechts missachtet, wird ausgesprochen kontrovers diskutiert. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat sich mit dieser Frage vertieft auseinandergesetzt. Das Ergebnis: ein klares „ja, aber“. Freuen Sie sich auf eine aufschlussreiche, aber anstrengende Lektüre!
Ob und wann Unternehmen Verstöße von Konkurrenten gegen die DSGVO abmahnen können, wird heftig diskutiert. Jedenfalls das Landgericht Würzburg hält das sehr weitgehend für möglich. Die Tücke dabei: Alle Unternehmen, die mit ihrer Homepage gegen die DSGVO verstoßen, können beim Landgericht Würzburg verklagt werden. Dies gilt auch dann, wenn sie ihren Firmensitz nicht in Würzburg oder Umgebung haben.
Die „enormen Geldbußen“ der DSGVO sind überall ein Thema. Echte Fakten, Halbwahrheiten und unsinnige Gerüchte mischen sich auf kaum zu entwirrende Weise. Hier finden Sie daher Antworten auf häufige Fragen.
Ein Privatmann dokumentiert mehr als zehn Jahre lang über 50.000 Verkehrsverstöße und zeigt sie an. In der Regel fertigt er dabei Fotografien an oder macht Videoaufzeichnungen. Die Datenschutzaufsicht versucht, einzugreifen. Am Ende steht ein gerichtlich bestätigtes Bußgeld von sage und schreibe 250 €. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird solche Billigtarife künftig nicht mehr zulassen.
Die horrenden Geldbußen der DSGVO haben für schlaflose Nächte bei manchen Unternehmern gesorgt. Etwas Beruhigung könnte ein Urteil des BGH zu Compliance-Management-Systemen bringen. Es lässt sich auf die zukünftige Praxis der Aufsichtsbehörden übertragen, ebenso wie einige andere, schon vorhandene Regelungen.
Die verschärften Vorgaben für die Meldepflicht bei Datenschutz-Verletzung bereiten vielen Unternehmen Kopfzerbrechen. Neben internen Workflows helfen Software-Tools, die Meldepflichten der DSGVO besser umzusetzen.
Der Fall ging durch die Medien: Eine Frau ließ in ihrem parkenden Fahrzeug mehrere Videokameras laufen. Sie zeichneten das gesamte Geschehen rund um das Fahrzeug auf. Dieses Vorgehen verstieß gegen das BDSG. Das Ergebnis: ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Beeindruckt hat dies kaum jemanden. Bleiben Verstöße gegen Datenschutzvorschriften auch künftig unter der DSGVO fast ohne Folgen?