Ein Gläubiger macht gegenüber der SCHUFA zwei Negativ-Meldungen wegen überfälliger Forderungen, ohne dazu berechtigt zu sein. Das führt zu schlechteren Score-Werten für den Schuldner. Dem Hanseatischen Oberlandesgericht ist das ein Schmerzensgeld von 2.000 € wert.
Viele deutsche Gerichte versuchen, Ansprüche auf Schadensersatz nach der DSGVO möglichst auszubremsen. Dieser Eindruck entsteht, wenn man die einschlägige Rechtsprechung verfolgt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt aber erneut klargestellt: Wer einen Schaden erlitten hat, muss auch Schadensersatz bekommen.
„Wer muss was beweisen können?“ Diese Frage entscheidet oft darüber, ob jemand einen Anspruch auf Schadensersatz nach DSGVO hat oder nicht. Der EuGH hat hierfür wichtige Regeln aufgestellt. Er tat dies anhand eines banalen Falls, der jeden Tag irgendwo im Einzelhandel vorkommt.
Kriminelle hacken das EDV-System einer Finanzbehörde. Der Betrieb liegt tagelang völlig still. Danach ist er wochenlang beeinträchtigt. Und jetzt verlangen einige, deren Daten betroffen waren, wegen des Vorfalls Schadensersatz. Können sie damit Erfolg haben? Lesen Sie, was der EuGH dazu sagt.
Bei Office 365 ist es oft so eingerichtet: Der Chef kann auf den Mail-Account seiner Assistenz zugreifen. Umgekehrt gilt dasselbe. Was ist, wenn der Chef dabei peinliche Privat-Mails der Assistenz liest? Muss er Schadensersatz zahlen? Bevor Sie voreilig den Kopf schütteln – der Fall ging durch drei Instanzen!
Das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist angespannt. Der Arbeitnehmer fürchtet eine Kündigung. Das nächste Personalgespräch zeichnet er lieber einmal heimlich auf. Das hat ernste Folgen.
Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sowie die Melde- und Benachrichtigungspflichten sind ein wiederkehrendes Thema in der Praxis. Der EDSA hat dazu aktualisierte „Guidelines“ veröffentlicht. Auch wenn nicht alles neu ist, sind einzelne Aspekte hervorzuheben.
Einen Prozess zu haben, um Datenpannen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu melden, ist ein „Must have“. Wann aber ist ein Vorfall meldepflichtig? Und wie muss die Meldung genau ausgestaltet sein?
„Mit Kirche habe ich nichts am Hut!“ Diesen Satz hört man öfter von Personen, die nie Mitglied einer Kirche waren oder die irgendwann aus einer Kirche ausgetreten sind. Er stimmt allerdings gerade im Datenschutz nur sehr begrenzt.
Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass Geschädigte vermehrt Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Verantwortliche minimieren die Risiken, indem sie ihre Verarbeitungsprozesse prüfen und Beschäftigte schulen. Dafür ist es sinnvoll, die häufigsten Schwachstellen zu kennen.