Wenn Fachleute predigen, ein Cyberangriff könne jedes Unternehmen treffen, haben die wenigsten sich selbst im Sinn. Für den Entwickler der IRM-Lösung GRASP hat sich der oft wiederholte Satz „Im digitalen Zeitalter sind Unternehmen ständig von Cyberkriminalität bedroht“ zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung entwickelt.
Eine KI wertet amtliche Quellen von hoher Zuverlässigkeit aus. Dennoch produziert sie ein unsinniges Ergebnis. Das betroffene Unternehmen lässt sich das nicht gefallen. Es erwirkt eine Unterlassungsverfügung des zuständigen Gerichts. Das KI-Geschäftsmodell dürfte damit erledigt sein.
Ein Cyberangriff kann jedes Unternehmen unvorbereitet treffen. In einer solchen Krisensituation ist ein klar strukturierter Handlungsplan unverzichtbar, um Schäden einzudämmen und die Kontrolle zurückzugewinnen. Unsere Checkliste: Sofortmaßnahmen bei einem Cyberangriff unterstützt Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Cyberangriffe gehören zu den größten Bedrohungen für Unternehmen jeder Größe. Wenn ein solcher Vorfall eintritt, ist schnelles und koordiniertes Handeln entscheidend, um Schäden zu minimieren und den Geschäftsbetrieb wiederherzustellen. Doch was ist genau zu tun, wenn der Ernstfall eintritt?
Ein Cyberangriff kann Unternehmen hart treffen, doch er bietet auch die Chance, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Indem Sie die richtigen langfristigen Maßnahmen ergreifen, schützen Sie nicht nur Ihre Daten, sondern schaffen auch eine sichere Basis für die Zukunft.
In zwei Entscheidungen hat der EuGH klargestellt, dass den Verantwortlichen die Pflicht zu einem Risikomanagement trifft, aber keine Pflicht zur Risikofreiheit besteht. Auch für den Schadensersatz stellt der EuGH die Weichen. Diese Entscheidungen des EuGH haben damit grundsätzliche Bedeutung für die Umsetzung der DSGVO.
Neuerdings hört man Behauptungen wie: Der EuGH hält sich beim Thema Schadensersatz zurück. Und für Bagatellen wie ein „ungutes Gefühl“ gibt es ohnehin nichts. Was ist daran Dichtung, was ist Wahrheit? Eine Analyse von vier EuGH-Entscheidungen schafft Klarheit.
Ein Verantwortlicher hat gegen die DSGVO verstoßen. Das hat bei der betroffenen Person zu einem Schaden geführt. Sie fordert 2000 € Schadensersatz. Angeblich hat der EuGH entschieden, dass stattdessen eine Entschuldigung der verantwortlichen Stelle ausreicht. Lesen Sie hier, was an der Sache dran ist – und vor allem, was nicht.
Ein städtischer Beamter scheint dienstunfähig zu sein und wird deshalb wohl in den Ruhestand treten müssen. Die Stadt schreibt intern schon einmal seine Nachfolge aus. Dabei skizziert sie den Gesundheitszustand des Beamten. Der will deshalb Schadensersatz in Höhe von 20.000 €. Was sagt das zuständige Gericht dazu?
Eine Behörde sendet medizinische Unterlagen, die Herrn A betreffen, versehentlich an Herrn B. Der gibt sie bereitwillig sofort zurück, und die Behörde versendet die Papiere an den Richtigen, nämlich an Herrn A. Hat Herr A Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz?