„Mit Kirche habe ich nichts am Hut!“ Diesen Satz hört man öfter von Personen, die nie Mitglied einer Kirche waren oder die irgendwann aus einer Kirche ausgetreten sind. Er stimmt allerdings gerade im Datenschutz nur sehr begrenzt.
Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass Geschädigte vermehrt Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Verantwortliche minimieren die Risiken, indem sie ihre Verarbeitungsprozesse prüfen und Beschäftigte schulen. Dafür ist es sinnvoll, die häufigsten Schwachstellen zu kennen.
Wer ohnehin schon großen Schaden hat, darf zusätzlich noch eine Geldbuße zahlen. So erging es einem Unternehmen, das Opfer einer Ransomware-Attacke wurde. Denn die Datenschutzaufsicht konnte dem Unternehmen nachweisen, dass es am Erfolg des Angriffs selbst schuld war. Dass der Fall in Großbritannien spielt, ist ohne Bedeutung. Denn auch dort wendet die Datenschutzaufsicht nach wie vor die DSGVO an.
Darf Meta die personenbezogenen Daten seiner Nutzer ohne sie zu fragen für personalisierte Werbung verwenden? Nein – das hat die irische Data Protection Commission (DPC) nach einem langen Verfahren nun endlich entschieden und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro gegen den US-amerikanischen Konzern.
Geht es darum, personenbezogene Daten mit hoher Sensibilität zu versenden, ist es immer gut, einen professionellen Kurierdienst zu beauftragen. Dieser Dienst sollte erfahren und zuverlässig sein. Das ist leider nicht immer gewährleistet …
Ein Unternehmen verletzt die DSGVO erheblich. Rechtfertigt allein das schon eine Geldbuße? Oder muss feststehen, wie es dazu im Einzelnen kam und welche Person konkret etwas falsch gemacht hat? Darüber wird der EuGH in einiger Zeit entscheiden
Es ist einer der Klassiker bei Datenschutz-Prüfungen: der nicht gesperrte Bildschirm am verlassenen Arbeitsplatz. Manche Mitarbeitende interpretieren diesen Klassiker ganz neu für sich.
Haben Sie als betriebliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) eine Doppelrolle inne und kommt es dadurch zu einem Interessenkonflikt? Falls ja, drohen erhebliche Bußgelder – das zeigt ein aktueller Fall: Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat ein Bußgeld in Höhe von 525.000 Euro gegen die Tochtergesellschaft eines Berliner E-Commerce-Konzerns verhängt. Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.
Ortsbegehungen sind v.a. spannend, wenn es um Bereiche mit besonderen Kategorien von Daten geht. Ganz
genau sollten Datenschutzbeauftragte hier bei den Türen hinschauen. Haben sie einen festen Türknauf, der
sich von außen nur mit Schlüssel oder Transponder öffnen lässt? Oder gibt es lediglich Türklinken, sodass die
Beschäftigten die Türen eigens verschließen müssen, wenn sie den Raum verlassen?
Eine sorgfältige Datensicherung ist unverzichtbar und ohne Alternative. Aber Datensicherung muss auch
funktionieren. Dazu gehört u.a. die Erkenntnis, dass alles, was gut funktionieren soll, Geld kostet. Hier am falschen Ende zu sparen, kann sehr teuer werden und großen Aufwand verursachen.