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Drittland

Übersichten für Datenschutzbeauftragte

134 Seiten - so umfangreich ist der Entwurf der EU-Kommission für einen Angemessenheitsbeschluss zum Transatlantic Data Privacy Framework. Da schadet es nicht, einige Wegweiser zu nutzen, um sich zurechtzufinden, etwa die Übersicht über alle Anhänge zum Entwurf.

Übersichten für Datenschutzbeauftragte

134 Seiten - so umfangreich ist der Entwurf der EU-Kommission für einen Angemessenheitsbeschluss zum Transatlantic Data Privacy Framework. Da schadet es nicht, einige Wegweiser zu nutzen, um sich zurechtzufinden, etwa die Gliederung zu den Prinzipien des Frameworks.

Privacy Shield 2.0

Können die USA ein „angemessenes Schutzniveau“ für personenbezogene Daten gewährleisten? „Ja“ – sagt inzwischen die Europäische Kommission. Nach langen Verhandlungen hat sie den Entwurf für ein neues Datenschutzabkommen mit den USA veröffentlicht und das Verfahren für den Privacy Shield 2.0 eingeleitet.

Auftragsverarbeitung

Wer EU-Tochterfirmen zumeist amerikanischer Cloud- und IT-Service­provider einsetzt, muss einige datenschutzrechtliche Fragen beantworten. Lesen Sie, welche aktuellen Entwicklungen es gibt und worauf Datenschutzbeauftragte (DSB) achten müssen.

US-Präsident Joe Biden hat ein Dekret unterzeichnet und den Weg freigemacht für einen Privacy Shield 2.0. Datenschützer äußern sich bereits kritisch.
Bild: Marc Bruxelle / iStock / Getty Images Plus
Privacy Shield 2.0

Ist das der Durchbruch für ein neues Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Regierungen und Unternehmen hoffen es, Datenschutzaktivisten bezweifeln es – sicher ist im Moment nur: US-Präsident Joe Biden hat ein Dekret unterzeichnet und den Weg freigemacht für einen Privacy Shield 2.0.

Internationaler Datenverkehr

Nutzt Ihr Unternehmen noch die „alten“ Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)? Dann sollten Sie bald aktiv werden – denn Ende des Jahres werden diese Klauseln ungültig.

Risikobasierter Ansatz für Datenübermittlung in Drittländer? Nein, sagt die österreichische Datenschutzbehörde DSB und lehnt dies ganz klar ab!
Bild: Lazy_Bear / iStock / Getty Images Plus
Datenübermittlung in Drittländer

Dürfen Unternehmen auf einen „risikobasierten Ansatz“ setzen, wenn es um die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA geht? Nein, sagt die österreichische Datenschutzbehörde DSB. Sie lehnt diesen Ansatz ganz klar ab.

Datenübermittlung in Drittländer

Nur die neuen EU-Standardvertragsklauseln zu verwenden, reicht nicht. Hinzukommen müssen die „ergänzenden Maßnahmen“. Seine Empfehlungen dazu hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) nun in einer Endfassung veröffentlicht.

Datenübermittlung in Drittländer

Ausgangspunkt und zentraler Mechanismus, um die „ergänzenden Maßnahmen“ für die Datenübermittlung in Drittländer zu bestimmen und umzusetzen, ist eine Einzelfallbewertung oder Neudeutsch ein „Transfer Impact Assessment“ (kurz TIA). Was steckt genau hinter diesem Prozess?

Am 28. Juni 2021 traten zwei Beschlüsse in Kraft. Damit gilt Großbritannien als sicheres Drittland für die Übermittlung personenbezogener Daten.
Bild: Stadtratte / iStock / GettyImages Plus
Internationaler Datenaustausch

Können Unternehmen und Behörden mit Sitz in der Europäischen Union ohne Probleme personenbezogene Daten nach Großbritannien übermitteln? Ja, denn die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2021 zwei Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich angenommen. Damit gilt Großbritannien als sicheres Drittland im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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