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Beratungspflichten von Datenschutzbeauftragten

Von der subjektiven zur objektiven Bewertung

Der Begriff des Risikos ist ein zentraler Baustein in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch wie lässt sich eigentlich das Risiko konkret bestimmen? Eine Möglichkeit: Nutzen Sie eine Risikomatrix.

Datenschutz im Alltag fördern

Apps und Social Media sind auch in der Schule nicht mehr wegzudenken. Sind Lehrer-Apps und die Kommunikation über WhatsApp zulässig? Und dürfen Eltern bei Schulveranstaltungen fotografieren? In der Praxis handhaben manche Schulen den Datenschutz etwas locker. Informieren und ermutigen Sie Ihre Kollegen, auch im Alltag ihre Datenschutzrechte einzufordern.

Prüfmodell für Aufsicht, Organisationsmodell für Unternehmen

Das Standard-Datenschutzmodell soll zum einen die Prüfungen der Aufsichtsbehörden vereinheitlichen. Zum anderen möchte es Unternehmen und anderen Organisationen helfen, eine lückenlose Nachweisbarkeit – zukünftig zentral im Zusammenhang mit der DSGVO – herzustellen. Lesen Sie, wie das Modell arbeitet. Das SDM macht dabei eigentlich nichts Neues, sondern bietet eine Systematisierung mit 7 Schutzzielen, 3 Schutzbedarfsabstufungen und 3 Verfahrenskomponenten.

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Datenschutz bei Veranstaltungen
Bild: Rawpixel / iStock / Thinkstock
Teilnehmerlisten und -urkunden

Der Volksmund sagt: „Die Schuster tragen die schlechtesten Schuhe.“ Auch wenn wir als Datenschutzbeauftragte das nicht gern hören: Manchmal machen selbst Datenschutzbeauftragte schnell Daten zugänglich, die verborgen bleiben sollten. Denken Sie beispielsweise an Teilnehmerlisten und Urkunden bei Schulungen. Wie gehen Sie in der Praxis damit um?

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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