WhatsApp auf geschäftlichen Mobilgeräten

Pünktlich am 25. Mai 2018 gab es die erste Beschwerde zu WhatsApp. Der Beschwerdeführer ist kein Unbekannter. Maximilian Schrems, bekannt durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Safe Harbor, beschäftigt erneut die europäischen Aufsichtsbehörden.
Und das mit gutem Grund: WhatsApp hat erst kürzlich die Nutzungsbedingungen geändert und nun transparent gemacht, dass es Nutzungsdaten an Facebook übermittelt. Die Datenschützer haben erhebliche Zweifel, ob die aktualisierten Nutzungsbedingungen wirksam sind. Doch was bedeutet das für Unternehmen, die WhatsApp nutzen?
Kein totales Verbot, aber …
Klar ist: Ein pauschales WhatsApp-Verbot ist in der Praxis weder durchzusetzen noch zielführend. Es gibt eine Reihe von Beispielen, die zeigen, dass WhatsApp die Kommunikation vereinfacht und damit auch das tägliche Leben.