Analyse
/ 28. August 2018

WhatsApp auf geschäftlichen Mobilgeräten

WhatsApp ist auch in Unternehmen kaum wegzudenken. Doch nur, weil viele den Messenger nutzen, lösen sich die Fragen zum datenschutzkonformen Einsatz nicht in Luft auf. Was geht, was nicht?

Pünktlich am 25. Mai 2018 gab es die erste Beschwerde zu WhatsApp. Der Beschwerdeführer ist kein Unbekannter. Maximilian Schrems, bekannt durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Safe Harbor, beschäftigt erneut die europäischen Aufsichtsbehörden.

Und das mit gutem Grund: WhatsApp hat erst kürzlich die Nutzungsbedingungen geändert und nun transparent gemacht, dass es Nutzungsdaten an Facebook übermittelt. Die Datenschützer haben erhebliche Zweifel, ob die aktualisierten Nutzungsbedingungen wirksam sind. Doch was bedeutet das für Unternehmen, die WhatsApp nutzen?

Kein totales Verbot, aber …

Klar ist: Ein pauschales WhatsApp-Verbot ist in der Praxis weder durchzusetzen noch zielführend. Es gibt eine Reihe von Beispielen, die zeigen, dass WhatsApp die Kommunikation vereinfacht und damit auch das tägliche Leben.

Man denke nur an die freiwillige Feuerwehr, die WhatsApp nutzt, um im Notfall die Einsatzhelfer möglichst schnell zu informieren. Ein Griff zum Telefonhörer kostet wertvolle Zeit und damit im schlimmsten Fall Menschenleben.

Oder die mobilitätseingeschränkte Kundin, die ein Foto vom Rezept ihres Medikaments schickt, damit der Apotheker das Medikament sofort dem Lieferdienst übergeben kann, ohne dass die Kundin mit großer Mühe vor Ort erscheinen muss.

Das sind Fälle aus dem täglichen Leben, bei denen die Vorteile von WhatsApp auf der Hand liegen. Doch wer den Messenger nutzt, stößt auf einige Probleme. Diese lassen sich jedoch mit einigen Maßnahmen schnell lösen.

Problem 1: WhatsApp ist ein US-amerikanischer Dienst

Das ist letztlich…

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