Datenschutz bei Veranstaltungen

Der Ausrichter einer (Datenschutz-)Schulung muss verschiedene organisatorische Aufgaben erledigen, um eine solche Veranstaltung ordnungsgemäß abzuwickeln.
Das Dilemma
Dafür muss er beispielsweise wissen, wer bei der Schulung anwesend ist. Und das nicht allein wegen der Rechnung, die man trotz Abwesenheit stellen könnte. Denken Sie an einen Brand oder an eine Evakuierung des Gebäudes. Der Veranstalter trägt hier eine große Verantwortung, und die unterschriebene Teilnehmerliste ist dabei ein sinnvolles Arbeitsmittel.
Üblicherweise liegen Teilnehmerlisten am Check-in der Veranstaltung aus. Die eintreffenden Teilnehmer zeichnen hinter ihrem Namen die Teilnahme ab. Am Ende der Veranstaltung wünschen die meisten Besucher eine Urkunde – dummerweise verlassen aber meist nicht alle gleichzeitig die Veranstaltung. Daher liegen die Urkunden offen aus.