Wer personenbezogen Daten in Drittländer übermittelt und dafür die EU-Standardvertragsklauseln nutzt, muss trotzdem die Rechtslage im Drittland prüfen. Darauf weisen die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hin.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt eine faire und transparente Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Welche Pflichten kommen damit auf mein Unternehmen als verantwortlichen Verarbeiter zu?
Da das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage eine Abwägung erfordert, ist es sinnvoll, mehr ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen als den reinen DSGVO-Artikel. Die Vorlage zeigt, wie das aussehen kann.
Für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU hat die Europäische Kommission völlig neu gestaltete Standardvertragsklauseln vorgelegt. Erstmals stehen darüber hinaus auch offizielle Standardvertragsklauseln für die Auftragsverarbeitung zur Verfügung.
Nachdem wir in der letzten Ausgabe Schadenersatzansprüchen nach DSGVO generell auf den Grund gegangen sind, schauen wir uns in diesem Zusammenhang einmal das Thema „Auskunftspflicht“ genauer an.
Die Checkliste hilft Ihnen bei der Prüfung, ob bei der Verarbeitungstätigkeit „Ausscheidende Mitarbeiter“ bereits an alles gedacht wurde, um ein Mitnehmen vertraulicher Daten zu verhindern.
Liegt es an zu knappen Ressourcen in der Softwareentwicklung? Datengier von Softwarekonzernen? Oder an mangelnder Ahndung durch die Aufsichtsbehörden? Datenschutzfreundliches Design und entsprechende Voreinstellungen führen leider immer noch ein Nischendasein. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, benennt im Podcast-Interview die Gründe und mögliche Lösungswege.
Unter Outsourcing versteht man die Nutzung von Ressourcen anderer Anbieter. Verbreitet ist vor allem das Outsourcing von IT-Dienstleistungen oder von Teilen der IT.
Verantwortliche müssen Datenpannen nicht nur erkennen und ggf. rechtzeitig melden. Sie sind auch angehalten, Fehler zu analysieren, die überhaupt erst zu dem Vorfall führen konnten. Ziel ist es, zukünftig Datenpannen zu vermeiden. Unterstützung bieten auch hier die Leitlinien des EDSA.