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02. Juni 2021

Leitlinien des EDSA: Datenpannen vermeiden

DP+
Fallbeispiele des EDSA, wie sich Datenpannen verhindern lassen
Bild: iStock.com / OrnRin
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Praktische Fallbeispiele
Verantwortliche müssen Datenpannen nicht nur erkennen und ggf. rechtzeitig melden. Sie sind auch angehalten, Fehler zu analysieren, die überhaupt erst zu dem Vorfall führen konnten. Ziel ist es, zukünftig Datenpannen zu vermeiden. Unterstützung bieten auch hier die Leitlinien des EDSA.

Die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) „Guidelines 01/2021 on Examples regarding Data Breach Notification“ beruhen auf tatsächlichen Fällen aus der Praxis. Wie Teil 1 beschreibt (siehe Heft 05/21, S. 5–6), teilt der EDSA die Datenschutzpannen in verschiedene Kategorien ein. Bei den Maßnahmen unterscheidet der EDSA zwischen

  • Maßnahmen, die Verantwortliche sofort nach einer Datenpanne ergreifen müssen, und
  • Maßnahmen, die die Datenpanne hätten vermeiden oder in ihrer Schadensfolge hätten abmildern können.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind meist technisch-organisatorischer Art und der jeweiligen Kategorie der Verursachung zugeordnet. Dabei ergeben sich auch gleichartige Maßnahmen bei verschiedenen Pannenkategorien.

Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte sollten beachten, dass die Leitlinien auf konkreten Einzelfällen aufbauen. Die Maßnahmen, die der EDSA daraus ableitet, beziehen sich somit auch nur auf den konkreten Fall und haben keine Allgemeingültigkeit. Die Maßnahmen sind auch nicht abschließend, sondern geben Anregungen, um zukünftig Datenpannen zu vermeiden. Für die eigene Verarbeitungssituation kann sich daher ein Mehr oder Weniger an Maßnahmen ergeben!

Empfehlungen des EDSA: So lassen sich Datenpannen vermeiden, die entstanden sind durch …

1. RANSOMWARE

  • alle Software und Firmware ständig aktuell halten
  • Netzwerk und Datensysteme getrennt aufbauen, damit sich Schadsoftware nicht im System weiterverbreiten kann
Andrea Gailus
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Andrea Gailus
Rechtsanwältin Andrea Gailus ist in eigener Anwaltskanzlei tätig und befasst sich neben dem Zivilrecht schwerpunktmäßig mit IT- und Datenschutzrecht.
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