Die Transparenzpflichten der DSGVO

Die DSGVO sieht zahlreiche Rechte der betroffenen Personen vor. Das mündet in genauso zahlreiche Pflichten für Verantwortliche. Vor allem die Informationspflichten bzw. Auskunftsrechte sind wesentlich umfangreicher geworden.
Und die Verantwortlichen müssen unter einem gewissen Zeitdruck handeln: Nimmt die betroffene Person ihre Auskunftsrechte aktiv wahr, muss das Unternehmen innerhalb eines Monats die Auskunft erteilen. Das klingt nach viel Zeit – stellen Sie sich jedoch vor, es sind 5.000 solcher Auskunftsersuchen.
Muss das Unternehmen die betroffene Person aktiv über eine neue Verarbeitung informieren, ist dies sogar umgehend zu erledigen.