Der Begriff des Schadens ist laut EuGH weit auszulegen. Bei einem Datenschutzvorfall, der 533 Millionen Facebook-Nutzerkonten betraf, zog der BGH daraus jetzt die Konsequenzen: Schon der bloße Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten stellt einen Schaden dar. Die Folgen dieser Auslegung reichen weit über den konkreten Fall hinaus.
Früher galt Bluetooth als Kabelersatz und als Kurzstrecken-Funk. Die neuen Versionen ermöglichen jedoch auch Verbindungen über größere Distanzen. Die Folge: Sie brauchen mehr Sicherheits-Maßnahmen. Das gilt besonders im Internet of Things (IoT).
Bluetooth-Verbindungen sind angreifbar. Und die Entwicklung hin zum Internet of Things macht die Sache nicht besser. Was können Sie tun, um Bluetooth abzusichern?
Am 10.7.2023 hat die Europäische Kommission ihren Beschluss betreffend die Angemessenheit des Schutzniveaus für personenbezogene Daten bei Beachtung des „Datenschutzrahmens EU-USA“ erlassen. Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union erster Instanz (EuG) zeigt, welche Schadensersatzforderungen Unternehmen drohen könnten, falls der EuGH diesen Beschluss irgendwann „kippen“ sollte.
Das Datenschutz-Jahr 2025 startet so spannend wie das Jahr 2024 geendet hat, mit zahlreichen neuen Entwicklungen, die Datenschutzbeauftragte verfolgen sollten, um im betrieblichen oder behördlichen Alltag entsprechend darauf reagieren zu können. Gerade im Bereich KI (Künstliche Intelligenz) tut sich viel aus Sicht des Datenschutzes. Wir geben einen aktuellen Überblick.
Wer muss nach DSGVO einen Datenschutzbeauftragen (DSB) benennen, wer nicht? Selbst wenn keine Pflicht zur Benennung besteht: Kann es trotzdem sinnvoll sein, einen DSB zu bestellen?
Unterliegt die Nutzung von Headsets der Mitbestimmung? Und falls dem so ist: Wer darf mitbestimmen? Der Gesamtbetriebsrat oder die Betriebsräte vor Ort in den einzelnen Betrieben? Diese Fragen beantwortet das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar. Zu einer wichtigen weiteren Frage sagt es aber kein Wort. Dafür hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu geäußert.
Weihnachten ist die Zeit der guten Wünsche, die von Herzen kommen und zu Herzen gehen. Wir wünschen uns gegenseitig alles Gute und Liebe – auch im beruflichen Umfeld. Doch Achtung, wer da was verschickt!
Geht es um Schwachstellen, die sich nutzen lassen, um Daten auszuspähen, denken viele an unsichere Software. Doch auch Hardware kann Datendieben ein gutes Einfallstor bieten. Die Hardwaresicherheit fehlt jedoch oftmals in Datenschutzkonzepten.
Datenschutz betrifft nicht nur Software – auch die Hardware kann zum Sicherheitsrisiko werden! Wie gut ist Ihre Hardware gegen Manipulation geschützt? Unsere Checkliste hilft Ihnen, Schwachstellen zu erkennen und zu beheben.