Ein Kunde legt großen Wert auf Datensicherheit. „Nur bei uns sind die Daten sicher“, so die Devise vom Boss. „Unser Hausmeister sorgt dafür, dass die Daten bei uns sicherer sind als in irgendeiner Cloud.“ Auch wenn ich ihm verdeutliche, dass die betrieblichen Smartphones längst Daten in die Cloud schicken – die Überzeugung des Chefs ist nicht zu erschüttern.
Führt ein Unternehmen ein neues CRM-System ein, ist in vielen Fällen KI an Bord. Für die Datensicherheit des CRM bringt dies neue Fragestellungen mit sich. DSB müssen daher ihre Prüfkataloge erweitern.
KI im CRM? Neue Datenschutzrisiken! Unsere Checkliste zeigt, welche Prüfungen Datenschutzbeauftragte bei KI-basierten CRM-Systemen durchführen sollten.
Am 10.07.2023 erließ die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA. Ein Jahr später fand eine Evaluierung dieses Beschlusses statt. Die Ergebnisse sind für alle Unternehmen relevant, die Daten in die USA übermitteln.
Gemeinsam schützen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) in Deutschland das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Doch was genau versteht man unter diesem Grundrecht?
Können Menschen dazu verpflichtet werden, beim Onlinekauf einer Fahrkarte zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen? Schon die Fragestellung löst verständlicherweise Emotionen aus. Doch lassen Sie sich gegen Ende dieses Artikels überraschen, wo sich die Antwort auf diese Frage überall auswirkt – weit über das Thema „Geschlechtsidentität“ hinaus!
Viele Verantwortliche nehmen die Auskunftspflicht sehr ernst und haben Prozesse eingeführt, um Externe über die Datenverarbeitung zu informieren. Doch es lohnt sich (und ist sogar verpflichtend), den gleichen Aufwand in die Information der eigenen Beschäftigten zu stecken.
Was tun, wenn die Behördenvertreter eine Prüfung vor Ort ankündigen oder unangekündigt vor der Tür stehen? Lesen Sie, wie diese Kontrollen im datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren einzuordnen sind und ablaufen, was die Aufsicht darf und welche Pflichten Verantwortliche bzw. Auftragsverarbeiter haben.
Mit seinen neuen Leitlinien 1/2024 zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO gibt der EDSA ein Prüfkonzept vor. Damit lässt sich feststellen, ob „berechtigte Interessen“ als Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung in Betracht kommen.