Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) zum Recht auf Löschung abgeschlossen und konkrete Empfehlungen formuliert. Doch was heißt das für Datenschutzbeauftragte im Alltag? In dieser Folge von Datenschutz PRAXIS – Der Podcast spricht Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, über zentrale Erkenntnisse, typische Schwachstellen und die entscheidenden Punkte, auf die es jetzt ankommt.
Ein Hauseigentümer soll den Einbau eines Funk-Wasserzählers dulden. Dagegen wehrt er sich. Unter anderem befürchtet er, dass sein Verbrauchsverhalten ausspioniert werden könnte. Der Streit eskaliert schließlich so weit, dass der Wasserversorger den zwangsweisen Einbau eines Funk-Wasserzählers anordnet. Jetzt muss ein Gericht entscheiden, ob das in Ordnung ist.
Die Benutzerverwaltung in Drucknetzwerken ist oft komplex – und entspricht nicht immer den Anforderungen des Datenschutzes. Mit unserer Checkliste erhalten Datenschutzbeauftragte ein praktisches Werkzeug zur effektiven Kontrolle.
Die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, aber auch in Unternehmen nimmt zu. Aus gutem Grund sieht daher die Datenschutz-Grundverordnung vor der weiträumigen Videoüberwachung öffentlicher Bereiche eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor. Dazu gehört, die geplante Speicherdauer zu prüfen.
Ein Beschluss des Amtsgerichts München mit weniger als zwei Druckseiten Umfang schafft Rechtssicherheit für Dachdecker, Zimmerleute und letztlich die gesamte Baubranche. Es geht um Drohnenflüge, bei denen ein „Dachaufmaß“ erstellt werden soll.
Datenschutzbeauftragte erleben immer wieder Situationen, in denen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen eine äußerst gute Idee wären. Weil die aber Geld kosten, ist die Sicherheit oft ganz schnell zweitrangig.
Gefühlt hat man als DSB täglich mit dem Prüfen von Verträgen zur Auftragsverarbeitung zu tun. Dabei rückt das Thema „KI-Einsatz beim Auftragnehmer“ in den Vordergrund. Denn das eigene, beauftragende Unternehmen bleibt der Verantwortliche im Sinne der DSGVO.
Der Einsatz von KI durch externe Dienstleister bringt neue Datenschutzrisiken. Verantwortliche bleiben nach DSGVO in der Pflicht – unsere Checkliste hilft bei der systematischen Prüfung.
Unzulässige Videoüberwachungen, die nicht die Anforderungen der DSGVO erfüllen, bergen für Verantwortliche ein erhebliches Risiko. Das gilt insbesondere bei Überwachungen am Arbeitsplatz, denn hier drohen hohe Schadensersatzansprüche der betroffenen Beschäftigten.