Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Lassen sich E-Mails eigentlich zurück­verfolgen?
Bild: supershabashnyi / iStock / Thinkstock
Datenschutz und Anonymität bei E-Mail

Nicht nur für Whistleblower wären anonyme E-Mails hilfreich. Auch Spammer wollen E-Mails, die sich möglichst nicht bis zum Urheber zurückverfolgen lassen. Doch gibt es Anonymität bei E-Mails wirklich? Oder lassen sich alle Mails zurückverfolgen?

Einstellungsuntersuchung: Das ist erlaubt!
Bild: ipopba / iStock / Thinkstock
Gesundheitsdaten

Blutabnahme, Urintests und andere Einstellungsuntersuchungen haben in der Vergangenheit einige Großkonzerne, Rundfunkanstalten und öffentliche Verwaltungen in die Schlagzeilen gebracht. Ihr Vorgehen stieß bei Datenschützern, Gewerkschaften und Arbeitsrechtlern auf harsche Kritik. Trotzdem hat eine Einstellungsuntersuchung im gewissen Umfang ihre Berechtigung. In manchen Fällen ist sie sogar Pflicht.

Datenschutz bei mobilen Anwendungen

Die Umsätze mit mobilen Apps in Deutschland sind auf einem Rekordhoch. Leider gilt das auch für die mobilen Datenrisiken. Viele Apps kollidieren mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch es gibt Lösungen, wie Apps datenschutzkonform werden können.

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern leicht gemacht

Viele Unternehmen bestehen darauf, für die Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern ihre eigens entwickelten Vorlagen zu verwenden. Das kann die Prüfung für Datenschutzbeauftragte (DSB) sehr mühsam machen. Welche Inhalte gehören in einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV)? Welche sind zwingend, welche sind „nice to have“? Was bedeuten die einzelnen Themen und Bereiche? Legen Sie diese Checkliste einfach neben einen zu prüfenden Vertrag und haken Sie ab, ob er alle Bereiche ausreichend erfüllt.

Eine gezeichnete Ärztin hält einen Laptop auf dem eine elektronische Patientenakte zu sehen ist
Bild: VectorMine / iStock / Getty Images Plus
Digitalisierung des Gesundheitswesens

Nie wieder Befunde weiterleiten, Doppeluntersuchungen veranlassen und immer einen Überblick über die aktuelle Medikation der Patienten – die elektronische Patientenakte verspricht all dies. Doch die Einführung läuft nicht immer reibungslos. Wie die ePA funktioniert, welche Chancen sie bietet und welche Herausforderungen sie im Zusammenhang mit dem Datenschutz mit sich bringt.

Datenschutz-Grundverordnung und gemeinsame Verantwortlichkeit

Cloud Service Provider und andere Auftragsverarbeiter werden mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) stark in die Pflicht genommen. Sie nehmen dem Auftraggeber aber keine Verantwortung ab, sondern können selbst auch verantwortlich werden. Was heißt das konkret?

Datenschutzerklärung für Beschäftigte

Viele Verantwortliche nehmen die Auskunftspflicht sehr ernst und haben Prozesse eingeführt, um Externe über die Datenverarbeitung zu informieren. Doch es lohnt sich (und ist sogar verpflichtend), den gleichen Aufwand in die Information der eigenen Beschäftigten zu stecken.

DP+
Symbol einer eingegangenen E-Mail, um einen Beitrag zu Outlook Alternativen zu bebildern
Bild: iStock / Getty Images Plus / Rocco-Herrmann
Das neue Outlook, Teil 4

Das neue Outlook ist mittlerweile fester Bestandteil von Windows 11 24H2, bald auch bei Unternehmenskunden. Das wirkt sich auf den Einsatz von E-Mail-Konten von Drittanbietern aus, auf die Outlook zugreift. Der Beitrag erklärt, was Sie dazu wissen sollten, und zeigt Alternativen auf.

CRM-Systeme - eine grafische Darstellung
Bild: Lena_Datsiuk / iStock / Getty Images
Datenschutz-Grundverordnung und Kundendaten

CRM-Lösungen haben eine zentrale Bedeutung, wenn es um den Schutz von Kundendaten und die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) geht. Wir geben einen Überblick über Datenschutz-Funktionen von CRM-Lösungen.

DP+
Mit einer neuen Verordnung soll beim Aufruf von Websites eine anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl der heutigen, teils irreführenden oder verwirrenden Cookie-Banner entstehen.
Bild: iStock.com/aoldman
Die neue Einwilligungsverwaltungsverordnung

Keine Frage, sie nerven: Cookie-Banner. Kaum eine Website kommt ohne die Abfrage von Einwilligungen aus. Von undurchsichtigen Schiebereglern über freundliches Nudging bis hin zur fehlenden Möglichkeit einer Ablehnung ist alles vertreten. Damit soll bald Schluss sein.

3 von 26
3 von 26

Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.