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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Streit um Funk-Wasserzähler: Ein Hauseigentümer fürchtet Überwachung und wehrt sich gegen den zwangsweisen Einbau durch den Wasserversorger.
Bild: SergeyKlopotov / iStock / Getty Images Plus
Ausspionieren von Urlauben – oder sogar noch mehr?

Ein Hauseigentümer soll den Einbau eines Funk-Wasserzählers dulden. Dagegen wehrt er sich. Unter anderem befürchtet er, dass sein Verbrauchsverhalten ausspioniert werden könnte. Der Streit eskaliert schließlich so weit, dass der Wasserversorger den zwangsweisen Einbau eines Funk-Wasserzählers anordnet. Jetzt muss ein Gericht entscheiden, ob das in Ordnung ist.

Datenschutz-Grundverordnung und Videoüberwachung

Die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, aber auch in Unternehmen nimmt zu. Aus gutem Grund sieht daher die Datenschutz-Grundverordnung vor der weiträumigen Videoüberwachung öffentlicher Bereiche eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor. Dazu gehört, die geplante Speicherdauer zu prüfen.

Sorgen Sie dafür, dass die Daten, die bei der Videoüberwachung anfallen, rechtzeitig gelöscht werden.

Drohne beim digitalen Dachaufmaß: Ein Beschluss des Amtsgerichts München schafft Rechtssicherheit für Handwerk und Baubranche.
Bild: Daria Nipot / iStock / Getty Images Plus
Einstweilige Verfügung abgelehnt

Ein Beschluss des Amtsgerichts München mit weniger als zwei Druckseiten Umfang schafft Rechtssicherheit für Dachdecker, Zimmerleute und letztlich die gesamte Baubranche. Es geht um Drohnenflüge, bei denen ein „Dachaufmaß“ erstellt werden soll.

Auftragsverarbeitung mit künstlicher Intelligenz

Gefühlt hat man als DSB täglich mit dem Prüfen von Verträgen zur Auftragsverarbeitung zu tun. Dabei rückt das Thema „KI-Einsatz beim Auftragnehmer“ in den Vordergrund. Denn das eigene, beauftragende Unternehmen bleibt der Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

Checkliste

Der Einsatz von KI durch externe Dienstleister bringt neue Datenschutzrisiken. Verantwortliche bleiben nach DSGVO in der Pflicht – unsere Checkliste hilft bei der systematischen Prüfung.

Hohe Schadensersatzansprüche bei Verstößen

Unzulässige Videoüberwachungen, die nicht die Anforderungen der DSGVO erfüllen, bergen für Verantwortliche ein erhebliches Risiko. Das gilt insbesondere bei Überwachungen am Arbeitsplatz, denn hier drohen hohe Schadensersatzansprüche der betroffenen Beschäftigten.

DP+
Der datenschutzkonforme Einsatz von Microsoft Copilot erfordert einiges an Vorarbeit seitens der IT-Administration
Bild: iStock.com/Drazen Zigic
Copilot in der Microsoft-Cloud

Nutzen Anwender im Unternehmen Copilot über die Microsoft-Cloud, kommen die Einstellungen zum Tragen, die Admins vorgeben. Bleibt es bei der Standard-Konfiguration, kann es schnell zu unliebsamen Überraschungen beim Datenschutz kommen. Wir zeigen die wichtigsten Einstellungen, die Datenschutzbeauftragte kennen und Admins sich genauer anschauen sollten.

DP+
RAG hat sich als Verfahren bewährt, die Antworten von KI-Chatbots verlässlicher zu gestalten. Neue Datenschutzprobleme schafft RAG nicht, doch Löschanfragen können dadurch aufwendiger umzusetzen sein.
Bild: KI-generiert durch den Autor
Datenschutzkonforme Nutzung von KI-Systemen

Die DSK hat in einer Orientierungshilfe geprüft, inwieweit Retrieval Augmented Generation (RAG) geeignet ist, die DSGVO-relevante Datenverarbeitung von KI-Systemen aus Datenschutzsicht zu entschärfen. Der Beitrag erläutert das RAG-Verfahren und ordnet die DSK-Informationen ein.

Vereinsmitglieder streiten über Grundstücksverkauf: Besteht ein Anspruch auf Herausgabe der E-Mail-Adressen?
Bild: Tingting Ji / iStock / Getty Images Plus
Spannungen in einem Verein

Es geht um den Verkauf einiger Grundstücke eines Vereins. Manche Mitglieder sind strikt dagegen. Sie verlangen, dass ihnen der Vorstand die Mailadressen aller anderen Mitglieder zur Verfügung stellt. Sie wollen ihnen ihre Argumente gegen den Verkauf per Mail erläutern. Haben sie einen Anspruch auf die Mailadressen?

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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