Es hört sich wie ein Märchen an: Jemand zahlt seine Stromrechnung nicht. Ein Gericht verurteilt ihn zur Zahlung. Daraufhin zahlt er doch. Trotzdem geht eine Meldung an die SCHUFA. Deshalb bekommt der Stromkunde jetzt 5.000 Euro Schadensersatz. Doch Vorsicht! Lesen Sie, wo der Teufel im Detail steckt!
Nur im Ausnahmefall dürfen Onlineshops nach dem Geburtsdatum ihrer Kunden fragen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem aktuellen Urteil entschieden und gibt damit der niedersächsischen Landesbeauftragen für den Datenschutz recht. Diese hatte gegen eine Versandapotheke geklagt.
Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen, wie jemand eine Straftat begeht. Der Betrieb dieser Kamera verstößt eindeutig gegen die DSGVO. Lassen sich die Aufnahmen trotzdem in einem Strafverfahren als Beweismittel verwenden?
Schadensersatz wegen einer Verletzung des Datenschutzes – das gab es vor der DSGVO so gut wie nie. Inzwischen sieht das deutlich anders aus. Schon die Belästigung durch eine einzige unerlaubte Mail kann einen Schadensersatz in Höhe von 300 € rechtfertigen. Wehe, jemand hat dann 100 solcher unerlaubten Mails verschickt …
Ein Ehepaar hat sich getrennt. Die beiden gemeinsamen Kinder leben bei der Mutter. Wer darf darüber entscheiden, ob Fotos der Kinder im Internet veröffentlicht werden? Die Antwort des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist für alle Unternehmen und Vereine wichtig, die auf ihren Internetseiten Bilder von Kindern veröffentlichen. Besonders Sportvereine werden sie aufmerksam lesen.
Ein Einkaufszentrum betreibt eine unzulässige Überwachungskamera auf seinem Parkplatz. Die Datenschutzaufsicht greift ein. Daraufhin legt das Einkaufszentrum die Kamera still. Das reicht der Aufsicht nicht. Sie will, dass die Kamera vollständig abgebaut wird. Reichen ihre Befugnisse dafür aus?
Zu den wesentlichen Neuerungen der DSGVO gehört der Auskunftsanspruch betroffener Personen gemäß Art. 15 DSGVO. Unternehmen, die zur Auskunft verpflichtet sind, versuchen immer wieder, die Auskunft zu begrenzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) will davon allerdings nichts wissen.
Facebook hat seinen Hauptsitz in Irland. Die belgische Datenschutzaufsicht ist der Auffassung, dass Facebook DSGVO-Vorschriften verletzt. Sie informiert die irische Aufsichtsbehörde. Die tut nichts. Kann die belgische Aufsichtsbehörde gewissermaßen ersatzweise gegen Facebook vorgehen? Die Antwort des EuGH ist für alle Unternehmen wichtig, die in mehr als einem Mitgliedstaat der EU Daten verarbeiten, nicht etwa nur für große Konzerne.
Nachdem wir in der letzten Ausgabe Schadenersatzansprüchen nach DSGVO generell auf den Grund gegangen sind, schauen wir uns in diesem Zusammenhang einmal das Thema „Auskunftspflicht“ genauer an.
Unternehmen, die am Markt die Dienstleistung „externer Datenschutzbeauftragter“ anbieten, brauchen typischerweise Juristen. Ist es erlaubt, dass diese Juristen einerseits in einem Arbeitsverhältnis stehen, andererseits als Rechtsanwalt zugelassen sind? Das ist nur scheinbar eine ganz spezielle Frage. Letzten Endes geht es darum, wer den Markt „externer Datenschutzbeauftragter“ unter sich aufteilen darf.