Passwörter sicher auswählen und verwenden

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Verantwortliche müssen technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um entsprechend Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten dauerhaft sicherzustellen.
Passwörter als zentraler Zugriffsschutz
Ein wichtiger Teilbereich dieser Maßnahmen ist die Zugangs- und Zugriffskontrolle bei IT-Systemen und PCs, um unbefugte oder unberechtigte Nutzungen zu verhindern.
Ein Nutzer identifiziert bzw. authentifiziert sich jeweils z.B. dadurch, dass er eine Benutzerkennung sowie ein oder mehrere Passwörter eingibt.