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Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte

Die EU-Kommission hat am 13.12. ihren Entwurf für einen An­ge­mes­sen­heits­be­schlus­s für den trans­at­lan­ti­schen Da­ten­schutz­rah­men veröffentlicht. Lesen Sie hier eine deutsche Übersetzung des Textes.
Dürfen die Meta-Dienste Facebook, Instagram und Whatsapp die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer für Werbezwecke verwenden? Nur, wenn die Nutzer dem vorher explizit zustimmen – das hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) entschieden. Die irische Data Protection Commission (DPC) muss das nun durchsetzen – und wird wahrscheinlich ein hohes Bußgeld verhängen.
Geht es darum, personenbezogene Daten mit hoher Sensibilität zu versenden, ist es immer gut, einen professionellen Kurierdienst zu beauftragen. Dieser Dienst sollte erfahren und zuverlässig sein. Das ist leider nicht immer gewährleistet …
Wie können ganze Branchen die Verarbeitung personenbezogener Daten maßgenau auf ihre Bedürfnisse abstimmen und dabei rechtssicher handeln? Mit „Selbstregulierung“ und „standardisierten Verhaltensregeln“ – empfiehlt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BaWü).
Können Schulen, Behörden und Unternehmen Microsoft 365 datenschutzrechtskonform nutzen? „Nein“, sagt die Datenschutzkonferenz (DSK) in einer richtungsweisenden Bewertung. Sie hat eine Zusammenfassung der Arbeitsgruppenergebnisse veröffentlicht und bemängelt darin vor allem, dass es nach wie vor keine Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung für Microsofts eigene Zwecke gibt.
Ein Unternehmen verletzt die DSGVO erheblich. Rechtfertigt allein das schon eine Geldbuße? Oder muss feststehen, wie es dazu im Einzelnen kam und welche Person konkret etwas falsch gemacht hat? Darüber wird der EuGH in einiger Zeit entscheiden
Was müssen Behörden, Unternehmen, Vereine und Verbände beachten, wenn sie Videos auf ihren Webseiten nutzen wollen? Das erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg (LfDI BaWü) in seiner aktuellen Handreichung – und hat Tipps für datenschutzfreundliche Lösungen.
Wie sieht es in bezug auf Consent-Tools aus, wenn Funktionen, die einwilligungspflichtig sind, nur auf dem Webserver existieren? Ein Beispiel ist das serverseitige Tracking, das je nach Rechtsgrundlage entweder gar nicht oder nur in begrenztem Umfang Nutzerdaten verarbeiten soll.
Der dritte Teil der Reihe „Betriebsrat & DSGVO“ beschäftigt sich damit, welche Anforderungen das Bundesarbeitsgericht an die Datenschutzorganisation des Betriebsrats stellt und was ein „BR-Datenschutzkonzept“ ist.
Der Datenschutz muss in der Entwicklungs- und Testphase von Software genauso gewährleistet sein wie in der Produktivphase. Doch Entwicklerteams benötigen meist erhöhte Zugriffsrechte. Einige Anbieter versprechen, hier datenschutzgerechte Lösungen zu finden.
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