Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss sie mit wirksamen technischen und organisatorischen Maßnahmen schützen – das fordert die DSGVO. Wie das in der Praxis geht, zeigt eine Checkliste des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht.
Bereits im Mai 2020 hatte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk darauf hingewiesen, dass die öffentliche Verwaltung mangels Alternativen nur allzu häufig Dienste und Software einsetzt, die unsicher und datenschutzrechtlich nicht akzeptabel sind. Das Schrems-II-Urteil hat dahinter dickes Ausrufezeichen gesetzt. Doch wie kommen wir zu Alternativen? Und wie helfen die Datenschutzaufsichten dabei?
Ist der föderale Weg Deutschlands, was die Datenschutzaufsicht angeht, der richtige? In letzter Zeit ist die Vielzahl der Länderbehörden in die Diskussion geraten. Kann die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium für den Austausch unter den Behörden, den föderalen Datenschutz verbessern und so bewahren? Ein Gespräch mit Andreas Schurig, dem Vorsitzenden der DSK.
Die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden sind für DSB und Unternehmen eine wichtige Informationsquelle und Arbeitshilfe. Sie enthalten oft spannende datenschutzrechtliche Fragen und Antworten aus der Praxis.
Im Fahrstuhl, an der Haustür des Nachbarn, im Supermarkt oder am Arbeitsplatz – Videoüberwachung ist weit verbreitet und kann jeden treffen. Was datenschutzrechtlich zu beachten ist, zeigt die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrer neuen Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen.
Geht es um Sanktionen der Aufsichtsbehörden, gilt meist der erste Gedanke den Geldbußen. Doch es gibt weit mehr Möglichkeiten, wie eine Aufsichtsbehörde gegen Verantwortliche vorgehen kann.
Um Ausgangsbeschränkungen durchzusetzen und Infektionsketten nachzuverfolgen, setzen einige Länder auf technische Mittel wie Gesichtserkennung und KI. Auch vor der Corona-Krise war die Sammelwut von Biometrie-Anbietern wie Clearview AI in die Schlagzeilen geraten. Im Interview mit Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, sprechen wir über die Chancen und Risiken von Gesichtserkennung und KI.
Die DSGVO verwenden die meisten Menschen in Europa als Synonym für Datenschutz. Doch es gibt u.a. in den großen Kirchen Deutschlands eigene, autonome Datenschutzgesetze.
Sind Geburtstagslisten zulässig? Und wenn ja, welche Fallstricke sind zu beachten? Diese Fragen gehören zu den Klassikern des „Alltags-Datenschutzes“. Die DSGVO bereichert die Antworten um neue Aspekte.
Seit 25. Mai 2018 ist nun die DSGVO anzuwenden. Trotzdem werden immer noch Umfragen zur Umsetzung der DSGVO veröffentlicht. Der Grund: Es gibt weiterhin deutliche Lücken in der Umsetzung. Nutzen Sie die neuen Studien als Grundlage für eigene interne Untersuchungen.