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28. August 2026

Wenn KI im Meeting mitschreibt

DP+
Die KI-Transkription von Videokonferenzen lässt sich durch eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung oder eine betriebliche Richtlinie datenschutzkonform gestalten
Bild: iStock.com/PonyWang
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KI in Videokonferenzen, Teil 1
KI-Protokolle können Meetings erleichtern, doch rechtlich bleiben Fragen offen. Der Beitrag zeigt, wie Unternehmen solche Tools einsetzen können, ohne den Datenschutz und § 201 StGB zu vernachlässigen.
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Grafik mit der Aufschrift: ‚Datenschutz sicher und flexibel schulen!‘. Darunter eine Draufsicht auf einen Tisch mit mehreren Personen, Laptops und Unterlagen. Text im unteren Bereich: ‚WebTrainer – Mitarbeiterschulung Grundlagen des Datenschutzes (Büro & Verwaltung)‘. Rechts ein grüner Kreis mit der Aufschrift ‚Mehr erfahren!‘.

Videokonferenzen gehören zum Arbeitsalltag. Viele Systeme können inzwischen automatisch mitschreiben, Inhalte zusammenfassen und Aufgabenlisten erstellen. Das spart Zeit und hilft, Ergebnisse festzuhalten. Für hörbeeinträchtigte Mitarbeitende oder internationale Teams kann eine Transkription zudem eine echte Unterstützung sein.

Doch rechtlich ist dies keineswegs unbedenklich. Die Technologie verarbeitet systematisch Namen, Stimmen und mitunter sehr sensible Gesprächsinhalte. Hierfür gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung, auch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben sich noch nicht abschließend geäußert.

Deshalb liefert dieser Beitrag keine rechtssichere Musterlösung, sondern zeigt vielmehr einen Weg für die Praxis. Er soll Unternehmen Orientierung geben, um datenschutzrechtliche Risiken zu senken und den Schutz des gesprochenen Wortes nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) im Blick zu behalten.

Aus flüchtigen Worten entstehen dauerhafte Daten

KI macht aus einem flüchtigen, schnell gesprochenen Gespräch einen dauerhaften, beliebig kopierbaren und durchsuchbaren Text. Ein KI-Protokoll kann dabei in der Praxis völlig unterschiedliche Formen annehmen. Manche Werkzeuge erstellen ein sehr detailliertes, wörtliches Transkript. Andere Tools liefern lediglich eine kurze inhaltliche Zusammenfassung oder extrahieren getroffene Beschlüsse.

Wichtig
Datenschutzrechtlich greift ein vollständiges KI-Wortprotokoll deutlich intensiver in die Grundrechte der betroffenen Personen ein al…

Georg Karl Bittorf
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Verfasst von
Georg Karl Bittorf
Georg Karl Bittorf
Georg Karl Bittorf ist Konzern-Datenschutzbeauftragter beim Bezirksverband Westliches Westfalen der Arbeiterwohlfahrt mit rund 27.000 Mitarbeitenden und 25.000 Mitgliedern. Zudem leitet er die Erfahrungsaustauschkreise Dortmund und Essen der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD).
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