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01. September 2026

So bekommen Unternehmen KI-Protokolle in den Griff

DP+
Unternehmen sollten in Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen festschreiben, für welche Arten von Online-Meetings eine KI-Transkription ausgeschlossen ist
Bild: iStock.com/PonyWang
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KI in Videokonferenzen, Teil 2
Teil 1 zeigte die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes künstlicher Intelligenz (KI) in Videokonferenzen. Teil 2 beleuchtet die praktische Umsetzung: Not-Aus, Tabuzonen, Stimmprofile, Löschfristen, Anbieterprüfung und Meeting-Regeln.

Wer KI-Protokolle im Unternehmen nutzen will, braucht klare Spielregeln: Not-Aus, Tabuzonen, geprüfte Tools, kurze Speicherfristen und menschliche Kontrolle. Nur so wird aus einer riskanten Funktion ein beherrschbarer Prozess.

Eine abschließend gesicherte Lösung gibt es derzeit nicht. Umso wichtiger sind dokumentierte Entscheidungen, klare Zuständigkeiten und datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

Ein Not-Aus-Schalter sichert die Kontrolle

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Grafik mit der Aufschrift: ‚Einfach für Datenschutz sensibilisieren‘. Darunter ein Mann im Anzug, der mit dem Finger auf das Wort ‚News‘ tippt. Mehrere schwebende Textfelder mit dem Wort ‚News‘. Text im unteren Bereich: ‚Newsmaker Datenschutz‘. Rechts ein grüner Kreis mit der Aufschrift ‚Mehr erfahren!‘.

Jedes geschäftliche Gespräch kann plötzlich eine vertrauliche Wendung nehmen. Ein Projekttermin eskaliert zum Konfliktgespräch. In einer Sachbesprechung tauchen unerwartet Gesundheitsdaten oder private Umstände auf. Dann trägt der ursprüngliche Zweck der KI-Transkription nicht mehr ohne Weiteres. In solchen Momenten sollte die Transkription der Videokonferenz unverzüglich anhalten.

Für ein KI-Protokoll ist daher ein einfach zu bedienender Not-Aus-Schalter dringend zu empfehlen. Alle Teilnehmenden sollten verlangen können, dass die Transkription stoppt oder pausiert. Eine Begründung sollte im Meeting nicht erforderlich sein.

Vorab sollte geregelt sein, wer den Stopp technisch ausführt und wie Teilnehmende ihr Veto äußern können. Beschäftigten dürfen daraus keine Nachteile entstehen. Sonst bleibt der Schutz der Privatsphäre Theorie.

Sensible Gespräche als ­Tabuzonen festlegen

Nicht jedes Meeting eignet …

Georg Karl Bittorf
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Verfasst von
Georg Karl Bittorf
Georg Karl Bittorf
Georg Karl Bittorf ist Konzern-Datenschutzbeauftragter beim Bezirksverband Westliches Westfalen der Arbeiterwohlfahrt mit rund 27.000 Mitarbeitenden und 25.000 Mitgliedern. Zudem leitet er die Erfahrungsaustauschkreise Dortmund und Essen der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD).
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