Wenn KI im Meeting mitschreibt
Videokonferenzen gehören zum Arbeitsalltag. Viele Systeme können inzwischen automatisch mitschreiben, Inhalte zusammenfassen und Aufgabenlisten erstellen. Das spart Zeit und hilft, Ergebnisse festzuhalten. Für hörbeeinträchtigte Mitarbeitende oder internationale Teams kann eine Transkription zudem eine echte Unterstützung sein.
Doch rechtlich ist dies keineswegs unbedenklich. Die Technologie verarbeitet systematisch Namen, Stimmen und mitunter sehr sensible Gesprächsinhalte. Hierfür gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung, auch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben sich noch nicht abschließend geäußert.
Deshalb liefert dieser Beitrag keine rechtssichere Musterlösung, sondern zeigt vielmehr einen Weg für die Praxis. Er soll Unternehmen Orientierung geben, um datenschutzrechtliche Risiken zu senken und den Schutz des gesprochenen Wortes nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) im Blick zu behalten.
Aus flüchtigen Worten entstehen dauerhafte Daten
KI macht aus einem flüchtigen, schnell gesprochenen Gespräch einen dauerhaften, beliebig kopierbaren und durchsuchbaren Text. Ein KI-Protokoll kann dabei in der Praxis völlig unterschiedliche Formen annehmen. Manche Werkzeuge erstellen ein sehr detailliertes, wörtliches Transkript. Andere Tools liefern lediglich eine kurze inhaltliche Zusammenfassung oder extrahieren getroffene Beschlüsse.