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23. November 2021

Neue Arbeitswelt – das ist aus Datenschutzsicht zu beachten

DP+
Im Büro, im Homeoce oder beides? Das Datenschutzniveau muss in allen Konstellationen stimmen.
Bild: iStock.com / alvarez
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Hybrid Work regeln und kontrollieren
Das neue Arbeiten zwischen Homeoffice und Büro stellt Unternehmen vor vielerlei Herausforderungen. Für Datenschutzbeauftragte ist es umso wichtiger, bei Veränderungen, die die Arbeitssituation der Beschäftigten betreffen, kompetent zu beraten.

Als Unternehmen den Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Corona-Jahr 2020 in ihre Homeoffices schicken, hatten wohl die wenigsten vermutet, dass sich daraus eine komplett neue Arbeitswelt entwickeln könnte. Nun – fast zwei Jahre später – sind die anfänglichen Provisorien überwunden, Softwarelizenzen angeschafft, Mitarbeitende mit neuen Kooperationstools vertraut, und die meisten Beschäftigten sind bereit für den nächsten Schritt – der sicher wieder kommen wird, sobald die erneute Homeoffice-Pflicht, die seit dem 24.11.2021 gilt, ausläuft.

Doch dieser Schritt sieht in zahlreichen Fällen nicht etwa die vollständige Rückkehr in die Büroräumlichkeiten vor. Vielmehr ist aus dem Dauerzustand „Homeoffice“ der Wunsch bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erwachsen, eine Kombination aus mobilem Arbeiten und Arbeiten im Büro als neues Arbeitsmodell einzuführen.

Doch hierbei ist auch aus datenschutzrechtlicher Sicht einiges zu beachten. Wichtig sind dabei Regelungen, die sich an veränderte Situationen und an die Unternehmens- wie Mitarbeiterbedürfnisse anpassen lassen – und dieser Bedarf besteht derzeit ja leider ständig.

Wichtig

Der Arbeitgeber bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er muss daher sicherstellen, dass die Beschäftigten sowohl im Büro als auch im Homeoffice datenschutzkonform arbeiten. Ihn trifft die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO, d.h. er muss …

Doris Kiefer
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Verfasst von
Doris Kiefer
Doris Kiefer
Doris Kiefer ist Rechtsanwältin, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (IHK) und Data Protection Risk Manager (FOM) in München.
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