Kaum eine Datenschutzbeauftragte und kaum ein Datenschutzbeauftragter hat wohl noch nicht über die Bedeutung von Updates und Aktualisierungen für die IT in einer Datenschutzschulung oder Datenschutzunterweisung gesprochen. Doch auch Ihre Schulung selbst benötigt inhaltliche Updates. Und das gleich aus mehreren Gründen:
- Es entstehen neue Online-Bedrohungen, die die Beschäftigten kennen sollten, um richtig darauf zu reagieren.
- Es entwickeln sich neue Digitaltechnologien, die mit veränderten Datenrisiken einhergehen.
- Nicht zuletzt gibt es aktuellere Hinweise der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz und weniger häufig
- sogar neue rechtliche Vorgaben.
Eine weitere Veränderung dürfen Sie ebenfalls bei den Inhalten Ihrer Datenschutzschulung nicht vergessen: Sie setzt bei den geänderten Verhaltensweisen der Nutzerinnen und Nutzer an. Wir Menschen reagieren auf neue Situation oder auf neue Geräte und Technologien nicht immer so, wie Datenschutzbeauftragte es erwarten oder erhoffen würden, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht.
Veränderte Bedrohungslage durch Künstliche Intelligenz (KI)
Gerade die rasanten Entwicklungen rund um KI haben deutliche Auswirkungen auf die Datenrisiken, denen sich die Nutzerinnen und Nutzer stellen müssen. Ein wichtiges Beispiel ist KI-basierter Betrug, ein Thema, das in der Datenschutz-Schulung nicht mehr fehlen darf.
So berichtet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Fast die Hälfte der Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland fühlt sich zwar in der Lage, KI-generierte Inhalte zu erkennen. Tatsächlich schaut jedoch kaum jemand genauer hin: Nur eine Minderheit hat schon einmal etwa nach Unstimmigkeiten im Bild gesucht oder die Quelle überprüft (28 bzw. 19 %).
Immerhin: 40 Prozent haben schon einmal überlegt, ob eine dargestellte Szene realistisch ist. Nur 28 Prozent haben nach Unstimmigkeiten, etwa fehlerhaften Schatten oder Gliedmaßen, gesucht. 19 Prozent haben zudem die Seriosität der jeweiligen Quelle recherchiert.
Auch das Wissen rund um mögliche Betrugsszenarien ist gering: Nur 38 Prozent halten es für möglich, dass Cyberkriminelle zum Beispiel ein KI-Programm manipulieren, damit dieses sensible Daten weitergibt. Auch dass Kriminelle unsichtbare Anweisungen für KI-Systeme in Dokumente einfügen, halten nur 40 Prozent für denkbar. Tatsächlich sind beide Szenarien technisch möglich, so das BSI.
Bleibende Veränderungen am Arbeitsplatz
In den letzten Jahren haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter temporär oder langfristig ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlegt. Oder sie wechseln zwischen dem Heimbüro und dem Büro in der Firma bzw. in der Behörde.
Diese Situation ist zwar nicht neu, aber sie ist wichtig bei Datenschutzschulungen nach DSGVO. Das betont beispielsweise der Verband der Internetwirtschaft eco.
„In Anbetracht einer wachsenden Bedrohungslage und Verwundbarkeiten durch mehr Mitarbeiter im Home-Office, schützen sich viele Unternehmen nicht ausreichend vor Cyberangriffen“, sagte zum Beispiel Oliver Dehning, zu dieser Zeit Leiter der Kompetenzgruppe Sicherheit im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. „Insbesondere vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt ein Sicherheitskonzept für Remote-Arbeitsplätze. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Mitarbeitersensibilisierung, die die Cyber-Resilienz insgesamt erhöhen.“
Leider hat sich dies immer noch nicht bei allen Unternehmen und Behörden durchgesetzt: Die Datenschutzschulung muss nicht nur auch „remote“ erfolgen, sie muss auch inhaltlich die Risiken, die durch Remote Work entstehen, berücksichtigen.