Die Veröffentlichungen zum Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mittlerweile Legion.
Vor lauter Bäumen ist der Wald kaum noch zu sehen
Wer eine juristische Datenbank abfragt, findet für die Zeit seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018 bis heute über 130 Gerichtsentscheidungen zum Auskunftsanspruch.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 18. Januar 2022 neue Leitlinien verabschiedet. Die EDSA-Leitlinien 01/2022 erörtern den Auskunftsanspruch auf 60 Seiten in 196 Randnummern (abgekürzt: Rn). Die Leitlinien sind abrufbar (bisher nur auf Englisch) unter https://ogy.de/edpb-guidelines-right-of-access. Sie sind hier besonders berücksichtigt.
Daneben gibt es zahlreiche Veröffentlichungen von nationalen Aufsichtsbehörden. Wichtig ist v.a. das Kurzpapier Nr. 6 der Datenschutzkonferenz (DSK) mit Stand vom 17. Dezember 2018. Es ist abrufbar unter https://ogy.de/dsk-kpnr-6.
Kein Wunder, dass selbst fleißige Datenschutzbeauftragte (DSB) kaum noch den Überblick behalten.