Wie personenbezogene Daten schützen, wenn der einfache Passwortschutz nicht ausreicht? Dafür bieten sich Verfahren der Zwei-Faktor-Authentifizierung an. Doch Vorsicht: Auch diesen verstärktem Zugangsschutz haben Angreifer schon geknackt. Was bedeutet das für den Datenschutz?
Ohne IT-Unterstützung geht heute nichts mehr. Sobald personenbezogene Daten ins Spiel kommen, greift die DSGVO – und zwar sowohl für neue als auch für bestehende Software-Lösungen. Was müssen Sie sich anschauen, um zu beurteilen, ob eine Software DSGVO-konform ist?
Hat der europäische Gesetzgeber in seinem Streben nach einem „Goldstandard“ für den Datenschutz in der digitalen Welt tatsächlich wichtige Fallgestaltungen unseres oft immer noch analogen Alltags übersehen? Nein, hat er nicht – man muss nur manchmal etwas genauer hinschauen.
Die DSGVO hat die DSFA eingeführt, um bei Hochrisikoverarbeitungen die Grundrechte der Bürger besser zu schützen. Während die Listen von Verarbeitungen, die eine Folgenabschätzung nötig machen, zunehmend vorhanden sind, fragt sich weiterhin, wie sich eine DSFA konkret durchführen lässt.
WhatsApp ist auch in Unternehmen kaum wegzudenken. Doch nur, weil viele den Messenger nutzen, lösen sich die Fragen zum datenschutzkonformen Einsatz nicht in Luft auf. Was geht, was nicht?
Die „enormen Geldbußen“ der DSGVO sind überall ein Thema. Echte Fakten, Halbwahrheiten und unsinnige Gerüchte mischen sich auf kaum zu entwirrende Weise. Hier finden Sie daher Antworten auf häufige Fragen.
Eine Behörde ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Als der „eigentliche DSB“ langfristig erkrankt, bestellt sie – ausdrücklich befristet auf sechs Monate – einen „stellvertretenden DSB“. Genießt er denselben Kündigungsschutz wie der „eigentliche DSB“? Das Bundesarbeitsgericht meint: Ja!
Gesundheitsdaten unterliegen den Anforderungen für besondere Kategorien von Daten. Schon allein daraus ergaben sich Fragen, die noch nicht alle geklärt sind. Informationen verschiedener Datenschutz-Aufsichtsbehörden unterstützen nun Arztpraxen und andere Gesundheitsberufe.
Welche Abgrenzungs-Beispiele zur Auftragsverarbeitung gibt es? Wann ist das Hosting von Webseiten keine Auftragsverarbeitung? Unterliegen Steuerberater den Anforderungen der Auftragsverarbeitung? Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) bietet in einer Neufassung seiner Infoblätter hierzu viele Informationen, die in der Praxis weiterhelfen.
Viele Datenpannen ließen sich durch eine Verhaltensänderung bei den Mitarbeitern vermeiden. Dieser Selbst-Check kann Datenschutzbeauftragte dabei unterstützen, die Kollegen für Datenrisiken zu sensibilisieren.