Sind Sie auf ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO vorbereitet? Unsere Checkliste zeigt Ihnen die wichtigsten Prüfschritte für eine rechtssichere und effiziente Bearbeitung.
Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) hat nicht nur ermöglicht, generative Bilder und Texte zu erstellen. Zudem lassen sich menschliche Stimmen präzise imitieren. Der Tonfall und Ausdruck einer Person dienen dabei potenziell als Handelsware, um Audio- und Videoinhalte zu generieren.
Zu den Aufgaben von Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO zählt, den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sowie die Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, hinsichtlich ihrer Datenschutz-Pflichten zu unterrichten und zu beraten. Was bedeutet das konkret?
Künstliche Intelligenz (KI) ist in der Breite der Unternehmen angekommen. Dies führt schnell zur Frage, wie sich ein solches Produkt für einen datenschutzkonformen Einsatz kontrollieren lässt. Hier gibt es Synergien zwischen DSGVO und KI-VO.
Bewerbungsverfahren müssen vertraulich ablaufen, sonst bewirbt sich bald niemand mehr. Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn sich jemand aus der Personalabteilung nicht an diese Spielregeln hält? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt darauf einige Antworten.
Ein Video erstellen und dabei die Stimme eines bekannten Menschen verwenden? KI macht das locker möglich. Aber wehe, wenn der bekannte Mensch damit nicht einverstanden ist! Dann kann es teuer werden.
Die technisch-organisatorischen Maßnahmen im Datenschutz müssen sich an der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und damit am Schutzbedarf der Daten orientieren. Der Schutzbedarf hängt u.a. von der Datenkategorie ab. Um diese zu bestimmen, helfen Schutzstufenkonzepte.
Zu den spannendsten Orten bei Begehungen gehören Archive. Die werden immer mystischer, je mehr wir digitalisieren. Früher war hier einfach die „Ablage“. Heute ist es das analoge Gedächtnis vergangener Verwaltung. Oder wie eine Kollegin sagte: „Hier riecht es nach Verantwortung. Der entgeht keiner!“
Viele Datenpannen haben Sicherheitslücken in der Lieferkette als Ursache. Cyberkriminelle missbrauchen dabei insbesondere digitale Identitäten und Berechtigungen. Für den Datenschutz ist es wichtig, dass auch bei den Lieferanten das Identitätsmanagement stimmt. Datenschutzbeauftragte (DSB) sollten darüber aufklären.
Oft reicht schon ein schwaches Glied in der Lieferkette – und schon haben Cyberkriminelle leichtes Spiel. Besonders digitale Identitäten und Zugriffsrechte stehen dabei im Fokus. Sorgen Sie vor!