Arbeiten viele medizinische Fachbereiche z.B. im Krankenhaus zusammen, birgt das großes Risikopotenzial für Datenschutzverstöße. Sind Teile der verarbeiteten sensiblen Daten für Außenstehende „versteckt“, ist es noch höher. Wie identifizieren Sie solche Daten und v.a.: Wie vermeiden Sie sie?
Die elektronische Patientenakte ist zwar seit 1. Januar aktiv, aber nach wie vor umstritten. Patienten sind verunsichert. Viele Ärzte und Krankenkassen sehen Vorteile, einige auch Nachteile. Die Datenschutz-Profis und Aufsichtsbehörden weisen nach wie vor auf Schwachpunkte hin. Wir haben Dagmar Hartge, die Brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte, gefragt, was das für den Datenschutz bedeutet.
Sie begegnen einem immer öfter beim Surfen auf Webseiten oder bei Bestellvorgängen im E-Commerce: sogenannte Chatbots. Was müssen Verantwortliche datenschutzrechtlich beachten, wenn sie solche
Dialogsysteme mit „sprachlichen Fähigkeiten“ einsetzen?
Sind ergänzende Maßnahmen für die Datenübermittlung in einen
Drittstaat erforderlich, spielen die technischen Schutzmaßnahmen
eine wesentliche Rolle. Es gibt bisher keine allgemeingültigen Vorgaben, wohl aber Empfehlungen. Wie lassen sie sich in der Praxis umsetzen?
Das einfache Cookie-Management im Webbrowser reicht nicht, um raffinierte Verfahren zu unterbinden, die Nutzer-Aktivitäten nachverfolgen. Doch Webbrowser haben Funktionen, um auch moderne Tracking-Verfahren zu erkennen und zu blockieren. Selbst die sogenannten Super-Cookies lassen sich damit besser abwehren.
Wie überwacht der DSB den Datenschutz im Homeoffice? Denn grundsätzlich ist ja bei einer Begehung z.B. das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zu beachten oder Hygienevorschriften. Wie so oft derzeit gilt auch hier: besser virtuell als gar nicht.
In den meisten Fällen wird der Arbeitgeber für Datenschutz-Verstöße seiner Beschäftigten haften. Doch es gibt auch Fälle, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchstpersönlich „dran“ sind.
Wie können sich Unternehmen gegen den Missbrauch von Betroffenenrechten schützen? Praxis-Tipps gibt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) in ihrer aktuellen Information „Missbräuchlich motivierte Geltendmachung von Betroffenenrechten“.
Was können Sie für einen möglichst datenschutzfreundlichen Einsatz tun? Was ist zu prüfen? Was sind Prüfkriterien und die Inhalte eines Prüfplans? Welche Hilfsmittel bietet MS 365? Wie kommen Sie ins Handeln bei diesem vermeintlich riesigen Aufgabenberg?