Mit § 25 TTDSG tritt am 01.12.2021 die Regelung zum Schutz der Privatsphäre von Endeinrichtungen in Kraft. Diskutiert wurde diese Vorgabe unter dem Schlagwort „Cookie-Regelung“. Doch Achtung: Zwar geht es auch um den Einsatz von Cookies. Es beschränkt sich aber nicht darauf.
Wie ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) strukturiert? Welche Herausforderungen entstehen daraus für Unternehmen aus Sicht des Datenschutzes? Und welche konkreten Überwachungsaufgaben ergeben sich damit für Datenschutzbeauftragte (DSB)?
Das neue Arbeiten zwischen Homeoffice und Büro stellt Unternehmen vor vielerlei Herausforderungen. Für Datenschutzbeauftragte ist es umso wichtiger, bei Veränderungen, die die Arbeitssituation der Beschäftigten betreffen, kompetent zu beraten.
Schadensersatz wegen einer Verletzung des Datenschutzes – das gab es vor der DSGVO so gut wie nie. Inzwischen sieht das deutlich anders aus. Schon die Belästigung durch eine einzige unerlaubte Mail kann einen Schadensersatz in Höhe von 300 € rechtfertigen. Wehe, jemand hat dann 100 solcher unerlaubten Mails verschickt …
Wer Bewerbungsunterlagen per E-Mail entgegennimmt, während er gleichzeitig alle E-Mails revisionssicher archiviert, um seinen Aufbewahrungspflichten nachzukommen, handelt im Widerspruch zu den Löschpflichten aus der DSGVO. Wie lässt sich das Dilemma lösen?
Was schreibt das neue „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (TTDSG) vor? Es tritt am 1. Dezember in Kraft und beinhaltet neue Regelungen für Cookies und Tracking. Eine echte Einwilligung der Nutzer ist dann zwingend nötig.
Das Thema wird schon lange diskutiert: Dürfen alle Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen? „Grundsätzlich nein“ sagt nun die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK). Ausnahmen sind jedoch möglich.
Ist ein bestimmter Dienstleister aus Datenschutzsicht vertretbar oder muss er zusätzlich technische und organisatorische Maßnahmen erfüllen? Diese Fragen stellen sich nicht nur, aber besonders im Finanzsektor. Hier müssen Datenschutzbeauftragte beim Outsourcing intensiv beratend begleiten.
Wann wurde in Ihrer Organisation das letzte Mal über Innentäter gesprochen? Falls Sie sich nicht erinnern können: War das überhaupt schon einmal Thema? Ist man sich des Risikos bewusst oder wird es verdrängt? Da etwa zwei Drittel der Angriffe von innen erfolgen, setzen Sie den Punkt unbedingt auf die Tagesordnung.
Juristen beantworten diese Frage knapp mit „Es kommt darauf an.“ Damit es für Sie nicht bei der Lieblingsantwort der Juristen bleibt, gibt dieser Beitrag Hilfestellung für die Praxis.