Auch wenn Präsenzveranstaltungen und Firmenevents derzeit kaum stattfinden können: Das Fotografieren oder Filmen bei Events und Veranstaltungen bleibt ein datenschutzrechtlicher Dauerbrenner. Was geht auf welcher Rechtsgrundlage, was geht nicht?
Welche Unternehmen und Behörden speichern welche Daten über mich? Wer das wissen will, kann – laut Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – sein Recht auf Auskunft geltend machen. Für mehr Einheitlichkeit und Klarheit dabei sorgt der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA). Er hat gerade Leitlinien zum Auskunftsrecht verabschiedet.
In Deutschland gibt es sehr viele Bildungseinrichtungen in vielen verschiedenen Formen und Größen. So komplex diese Strukturen sind, so vielfältig und verflochten sind die Ströme der personenbezogenen Daten, wie zwei Beispiele zeigen.
Wie viele Personen wollen einziehen? Wo arbeiten Sie? Was verdienen Sie? Immer mehr Vermieter stellen solche Fragen schon vor der Wohnungsbesichtigung. Und immer mehr Mietinteressenten fühlen sich damit nicht wohl. Deshalb führt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) aktuell eine fokussierte Prüfung im Bereich Wohnungswirtschaft zum Thema „Selbstauskünfte von Mietinteressenten“ durch.
Die Idee hinter „synthetischen Daten“ besteht darin, einen ursprünglichen Datensatz zu verwenden und daraus neue, künstliche Daten mit ähnlichen statistischen Eigenschaften zu erstellen. KI-Modelle sollen sich auf diese Weise datenschutzfreundlich trainieren lassen.
Es hört sich wie ein Märchen an: Jemand zahlt seine Stromrechnung nicht. Ein Gericht verurteilt ihn zur Zahlung. Daraufhin zahlt er doch. Trotzdem geht eine Meldung an die SCHUFA. Deshalb bekommt der Stromkunde jetzt 5.000 Euro Schadensersatz. Doch Vorsicht! Lesen Sie, wo der Teufel im Detail steckt!
Cookies gelangen nicht nur über den Desktop-Browser auf Endgeräte. Auch mobile Apps arbeiten mit Cookies. Um das Cookie-Management und die Datenschutzerklärungen steht es bei Apps aber noch schlechter als bei klassischen Websites. Informieren Sie die Nutzerinnen und Nutzer.
Art. 42 ist wie der „Rest“ der DSGVO im Mai 2018 in die Anwendungsphase eingetreten. Jedoch lässt die erste Zertifizierung – Stand Anfang 2022 – noch immer auf sich warten. Einer der wichtigsten Impulsgeber zum Thema Zertifizierung ist das ULD Schleswig-Holstein mit seiner Leiterin Marit Hansen, der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein. Ein Interview zum aktuellen Stand der Entwicklung.
Kaufen Sie gerne online ein? Dann haben Sie sicher schon den Online-Bezahldienst Klarna genutzt. Der ist nun massiv in die Kritik geraten wegen seines Umgangs mit persönlichen Daten und seiner viel zu langen und unverständlichen Datenschutzerklärung.
Integrität gehört wie Vertraulichkeit zu den Grundsätzen der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Doch Integrität ist weitaus weniger bekannt und im Fokus als Vertraulichkeit, sodass der Schutz der Integrität leicht zu kurz kommt.