Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss die betroffenen Personen darüber informieren. Das mündet oft in lange Texte, die wenig lesefreundlich sind. Bietet die Verwendung von Datenschutz-Icons eine Alternative?
Informationssicherheit und Datenschutz sind nicht deckungsgleich. Folgerichtig ist der Datenschutz-Baustein kein Bestandteil einer formalen IT-Grundschutz-Zertifizierung. Lesen Sie, warum das Thema „ISMS“ für Datenschutzbeauftragte dennoch wichtig ist.
Die Entwicklung in Technik und Recht, im Bereich der Cyberbedrohungen und Datenrisiken ist so dynamisch und schnell, dass es für Datenschutzbeauftragte nicht leicht ist, sich auf dem Laufenden zu halten. Doch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt genau das. Im Interview erklärt Dr. Eugen Ehmann, wie Datenschutzbeauftragte die Übersicht behalten können und wie zum Beispiel Konferenzen wie die IDACON dabei helfen können.
Die Gefahr von Cyberangriffen wächst. Die Angreifenden sind zunehmend professionell organisiert und in der Lage, Sicherheitslücken schnell zu nutzen, so die LDI NRW. Erfolgreiche Cyberattacken bedeuten meist auch eine Datenschutzverletzung. Datenschutzbeauftragte sollten die Entwicklungen der Cybersecurity deshalb genau verfolgen.
Ohne das Recht auf Auskunft wäre Datenschutz ein zahnloser Tiger. Denn nur wer weiß, was ein anderer über ihn weiß, kann sich frei entfalten. Aus Sicht desjenigen, der ein Auskunftsbegehren beantworten muss, gibt es jedoch einige Fallstricke, die er im Auge behalten sollte.
Das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist angespannt. Der Arbeitnehmer fürchtet eine Kündigung. Das nächste Personalgespräch zeichnet er lieber einmal heimlich auf. Das hat ernste Folgen.
Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sowie die Melde- und Benachrichtigungspflichten sind ein wiederkehrendes Thema in der Praxis. Der EDSA hat dazu aktualisierte „Guidelines“ veröffentlicht. Auch wenn nicht alles neu ist, sind einzelne Aspekte hervorzuheben.
Im Hof einer Wohnanlage toben sich Kinder und Jugendliche fast jeden Tag aus. Irgendwann wird einer Bewohnerin der Lärm zu viel. Sie will das Ganze für eine Beschwerde bei der Hausverwaltung dokumentieren. Deshalb filmt und fotografiert sie einige der Kinder. Ist das o.k. oder geht das zu weit?
Als Perimetrie wird das Gelände zwischen der Außengrenze und den Gebäuden des Unternehmens bezeichnet. Um diesen Bereich zu schützen, ist Videoüberwachung Standard. Doch Datenschutzbeauftragte (DSB) können hier einige mildere Mittel empfehlen.