Künstliche Intelligenz soll die wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation in Deutschland bewirken. Dazu passend hat die EU die KI-Verordnung beschlossen, die KI in Europa regulieren soll. Mögliche Synergien zwischen KI-Verordnung und DSGVO sind einen Blick wert.
Cloud-Apps bieten Komfort, bringen aber auch Risiken mit sich. CASB-Lösungen schützen vor unsicheren Anwendungen – doch wie steht es um den Datenschutz? Unsere Checkliste zeigt die wichtigsten Punkte!
Daten schnell, ortsunabhängig, geräteübergreifend und kostengünstig allzeit abrufen zu können, beflügelt die IT, das Management und die Mitarbeitenden. Datenschützer sind daher gut beraten, sich mit Cloud-Modellen und den Datenschutzanforderungen auseinanderzusetzen.
Das Dateiformat PDF kommt für viele Belange des täglichen Lebens zum Einsatz – beruflich und privat. Doch Angreifer finden immer wieder Möglichkeiten, PDFs zu manipulieren und Identitäten zu stehlen. Dieser Artikel stellt Schutzmaßnahmen vor.
Aufgrund hoher Schäden durch Cyberattacken investieren Unternehmen stark in Cybersicherheit. Mit neuen Konzepten wie Zero-Trust-Sicherheit wollen sie steigende Risiken in den Griff bekommen. Dabei dürfen sie aber die Grenzen des Datenschutzes nicht überschreiten.
Für den sicheren Einsatz generativer KI sind klare Richtlinien und technische Maßnahmen erforderlich, um den Datenzugriff zu kontrollieren und Missbrauch zu verhindern. Diese Checkliste fasst die wichtigsten Anforderungen an Lösungen zusammen.
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist eine wichtige Grundlage, um die DSGVO umzusetzen. Dies gilt insbesondere für Ärztinnen und Ärzte, da sie häufig Gesundheitsdaten verarbeiten. Der Beitrag vermittelt Tipps, wie man in der Arztpraxis ein VVT erstellt.
Das Vertraulichkeitsgebot schützt die Identität von Hinweisgebern und weiteren Personen. Dieser Schutz ist aber nicht absolut. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Regelungen sowie zum Zusammenspiel mit den datenschutzgesetzlichen Informations- und Auskunftsrechten.
Ungekürzte Netzwerkadressen von Website-Besuchern in Protokolldateien zu speichern, ist diskussionswürdig, u.a. weil die Website-Anbieter auf diese Weise anlasslos personenbezogene Daten erfassen (Stichwort Vorratsdatenspeicherung). Welche Vorgehensweise können Sie als DSB stattdessen empfehlen?
Zu den wesentlichen datenschutzrechtlichen Pflichten gehört die Schulung von Beschäftigten. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Umsetzung bietet sich ein Schulungskonzept an.