Das Datenwirtschaftsrecht der EU befasst sich wenig überraschend mit der Verarbeitung von Daten. Es ist jedoch in seinen Zielen nicht deckungsgleich mit dem Datenschutzrecht. Datenschutzbeauftragten kommt bei der Umsetzung dennoch eine Schlüsselrolle zu.
Die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) soll die digitale Resilienz im EU-Finanzsektor stärken und die Vorgaben harmonisieren. DORA legt zahlreiche Sicherheits- und Berichtspflichten fest, damit Finanzunternehmen widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe und andere Risiken der IKT-Nutzung – etwa Outsourcing-Risiken – werden.
Ein Verantwortlicher hat gegen die DSGVO verstoßen. Das hat bei der betroffenen Person zu einem Schaden geführt. Sie fordert 2000 € Schadensersatz. Angeblich hat der EuGH entschieden, dass stattdessen eine Entschuldigung der verantwortlichen Stelle ausreicht. Lesen Sie hier, was an der Sache dran ist – und vor allem, was nicht.
Eine Forderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) an die Sicherheit der Verarbeitung ist die Belastbarkeit oder Resilienz. Doch wie lässt sich die Belastbarkeit gewährleisten, wie lässt sie sich prüfen? Hier helfen Tools.
Die Cybersicherheit erfordert Transparenz in der kompletten genutzten IT. Die Angriffserkennung und Abwehr erweitert sich deshalb von den Endgeräten (EDR) auf die ganze IT-Infrastruktur (XDR). Das kann aber Folgen für den Datenschutz nach sich ziehen.
DSB vernachlässigen oft die Tätigkeitsberichte, obwohl diese einen großen Mehrwert für die Datenschutz-Compliance bieten. Denn die Berichte geben einen Überblick über Abhilfemaßnahmen oder aktuelle Themen. Vor allem aber liefern sie Umsetzungstipps für bestimmte (Problem-)Bereiche im Unternehmen.
Die EU-Richtlinie NIS 2 ist ein allgegenwärtiges Thema. Die Umsetzung muss jetzt angegangen werden, aber zur Umsetzung kursieren auch Mythen. Die zeitlichen Abläufe zu kennen, ist dafür ebenso wichtig, wie die Vorgaben umzusetzen.
Mit neuer Technik können neue Konflikte entstehen. Ein Beispiel sind KI-Anwendungen und die Benennung von KI-Beauftragten. Lesen Sie, welche praxisrelevanten Interessenkonflikte bei DSB generell möglich sind und wie es speziell mit der Rolle von KI-Beauftragten aussieht.
Gerade hatten Sie sich an das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz gewöhnt, schon heißt es Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Und das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt das Telemediengesetz. Aber was ändert sich außer den Namen?
In Zeiten dezentraler Arbeit in Homeoffices und unterwegs sollen Konzepte wie Secure Access Service Edge (SASE) einen verbesserten, sicheren und nahtlosen Zugriff auf Cloud-Dienste und Netzwerkressourcen ermöglichen. Das könnte den Datenschutz aushöhlen.