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25. September 2026

KI im Personalwesen

DP+
Nutzt eine Personalabteilung KI-gestützte Anwendungen, drohen rechtliche Stolperfallen. Je nach Einsatzzweck sind dabei unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen.
Bild: iStock.com/akinbostanci
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Es geht nicht nur um die Frage des Hochrisiko-KI-Systems
Typische HR-Anwendungsfälle zeigen: Die rechtliche Einordnung künstlicher Intelligenz (KI) im Personalwesen hängt von den Funktionen einer KI-Anwendung ab. Datenschutzbeauftragte (DSB) müssen KI-Anwendungen künftig häufiger gemeinsam mit HR, Compliance, Betriebsräten und dem Arbeitsschutz bewerten.

Mit dem AI Omnibus verschiebt sich der Anwendungsbeginn zahlreicher Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme auf den 02.12.2027. Dies betrifft jedoch nur einen Teil der rechtlichen Anforderungen.

Im Personalwesen treffen KI-Anwendungen regelmäßig auf Entscheidungen über Zugang zu Beschäftigung, Leistungsbewertung oder Arbeitsbedingungen. Neben der KI-Verordnung (KI-VO) sind deshalb häufig zugleich Vorgaben des Datenschutz-, Arbeits-, Mitbestimmungs- und Antidiskriminierungsrechts zu berücksichtigen.

Der Recruiting-Prozess

Der Recruiting-Prozess enthält oft zahlreiche KI-Funktionen. Rechtliche Prüfungen und datenschutzrechtliche Bewertungen beginnen jedoch häufig erst dort, wo Bewerbungen eingehen.

Im Mittelpunkt stehen dann die automatische Analyse eingehender Bewerbungen („CV Parsing“), Bewerberranking oder automatisierte Auswahlentscheidungen. Die vorgelagerten Abschnitte des Recruiting-Prozesses bleiben dagegen in vielen Fällen außer Betracht.

Ein Prozess, aber viele einzelne Funktionen

Die „Draft High-Risk Guidelines“ der Europäischen Kommission wählen einen anderen Ausgangspunkt. Sie betrachten den Recruiting-Prozess anhand der einzelnen für HR (Human Resources) relevanten Funktionen und ordnen diese jeweils nach ihrer Aufgabe innerhalb des Verfahrens ein.

Ein Bewerbermanagement-System oder eine Recruiting-Plattform kann mehrere dieser Einsatzbereiche in einer Anwendung vereinen. Hinzu kommen allgemeine KI-Systeme sowie eigenständige Anwendungen, die einzelne Abschnitte des Recruitings unterstützen.

Bestehende Systeme er…

Daniel Gabel
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Verfasst von
Daniel Gabel
Daniel Gabel
Daniel Gabel ist Partner bei PINK FORK Rechtsanwälte Part mbB und befasst sich schwerpunktmäÃ?ig mit Daten-, IT-, Compliance- und Wirtschaftsrecht. Zuvor war er Chief Compliance Officer sowie Konzerndatenschutzbeauftragter einer internationalen Unternehmensgruppe.
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