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28. September 2026

Die Bundesnetzagentur: Aufgaben und Befugnisse

DP+
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen aktueller Gesetzgebung zusätzliche Aufgaben erhalten, z.B. als Aufsichtsstelle für elektronische Vertrauensdienste im Rahmen der EU-Verordnung eIDAS 2.0 (Electronic Identification, Authentication and Trust Services)
Bild: iStock.com/Teka77
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Bezüge zum Datenschutz
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sollte einst den diskriminierungsfreien Netzzugang zu fairen Bedingungen gewährleisten. Sie sollte die Privatisierung von Telekommunikation und Post regelnd begleiten. Inzwischen hat sie auch viele Aufgaben mit Bezug zum Datenschutz.

Die Zuständigkeiten der BNetzA regelt das „Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ (BEGTPG) von 2005. Danach ist die Bundesoberbehörde in folgenden Bereichen tätig: Versorgung mit Elektrizität einschließlich erneuerbarer Energien, Gas und Wasserstoff, Telekommunikation und Post, Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und digitale Dienste. Diese Zuständigkeiten sind der BNetzA gesetzlich zugewiesen. Sie nimmt insoweit Verwaltungsaufgaben des Bundes wahr.

„Klassische“ Aufgabe

In einem der ursprünglichen Tätigkeitsgebiete, nämlich der Telekommunikation, stellt die BNetzA durch Regulierungsmaßnahmen einen funktionierenden Wettbewerb zwischen den Anbietern her. Sie hat eine flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen zu gewährleisten. Daneben verwaltet sie Frequenzen und Rufnummern, bearbeitet Rufnummernmissbrauch, belästigende Anrufe oder unerlaubte Telefonwerbung. Sie hat Funkstörungen aufzuklären und betreibt eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsanbietern und deren Kundschaft.

Die Aufgaben in den weiteren klassischen Zuständigkeitsbereichen der BNetzA sind aus Datenschutzsicht nicht sehr interessant.

Aufgaben der BNetzA mit Bezug zum Datenschutz

Zu den ursprünglichen Aufgaben der BNetzA sind vielfältige Zuständigkeiten hinzugekommen. Diese sind teils in anderen EU-Regelungen oder deutschen Gesetzen enthalten.

Aufsichtsstelle für elektronische ­Vertrauensdienste (eIDAS 2.0)

Die BNetzA ist die deutsche Aufsichtsste…

Andrea Gailus
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Verfasst von
Andrea Gailus
Andrea Gailus
Rechtsanwältin Andrea Gailus ist in eigener Anwaltskanzlei tätig und befasst sich neben dem Zivilrecht schwerpunktmäßig mit IT- und Datenschutzrecht.
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