Die Bundesnetzagentur: Aufgaben und Befugnisse
Die Zuständigkeiten der BNetzA regelt das „Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ (BEGTPG) von 2005. Danach ist die Bundesoberbehörde in folgenden Bereichen tätig: Versorgung mit Elektrizität einschließlich erneuerbarer Energien, Gas und Wasserstoff, Telekommunikation und Post, Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und digitale Dienste. Diese Zuständigkeiten sind der BNetzA gesetzlich zugewiesen. Sie nimmt insoweit Verwaltungsaufgaben des Bundes wahr.
„Klassische“ Aufgabe
In einem der ursprünglichen Tätigkeitsgebiete, nämlich der Telekommunikation, stellt die BNetzA durch Regulierungsmaßnahmen einen funktionierenden Wettbewerb zwischen den Anbietern her. Sie hat eine flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen zu gewährleisten. Daneben verwaltet sie Frequenzen und Rufnummern, bearbeitet Rufnummernmissbrauch, belästigende Anrufe oder unerlaubte Telefonwerbung. Sie hat Funkstörungen aufzuklären und betreibt eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsanbietern und deren Kundschaft.
Die Aufgaben in den weiteren klassischen Zuständigkeitsbereichen der BNetzA sind aus Datenschutzsicht nicht sehr interessant.
Aufgaben der BNetzA mit Bezug zum Datenschutz
Zu den ursprünglichen Aufgaben der BNetzA sind vielfältige Zuständigkeiten hinzugekommen. Diese sind teils in anderen EU-Regelungen oder deutschen Gesetzen enthalten.
Aufsichtsstelle für elektronische Vertrauensdienste (eIDAS 2.0)
Die BNetzA ist die deutsche Aufsichtsste…