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19. Dezember 2022

Cloud- und IT-Serviceprovider: Die Krux mit dem Drittland

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Worauf müssen private und öffentliche Auftraggeber sowie IT-Dienstleister bei der Auftragsverarbeitung achten?
Bild: iStock.com / Just_Super
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Auftragsverarbeitung
Wer EU-Tochterfirmen zumeist amerikanischer Cloud- und IT-Service­provider einsetzt, muss einige datenschutzrechtliche Fragen beantworten. Lesen Sie, welche aktuellen Entwicklungen es gibt und worauf Datenschutzbeauftragte (DSB) achten müssen.
Europäische Wirtschaftsteilnehmer verlagern IT-Infrastruktur und IT-Dienstleistungen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung immer stärker auf externe Dienstleister. Dabei greifen Unternehmen regelmäßig auf die Leistungen großer, zumeist amerikanischer Konzerne wie Google, Microsoft oder Amazon Web Services (AWS) zurück, aber auch auf Provider aus Ländern wie Indien oder China.

Tochterfirmen als Auftragsverarbeiter

Als Vertragspartner für europäische Kundinnen und Kunden agieren dabei häufig nicht die Muttergesellschaften aus dem außereuropäischen „Drittland“ (im Sinne von Art. 44 ff. Datenschutz-GrundverordnungDSGVO)), sondern Tochterfirmen, die in einem EU-Mitgliedstaat angesiedelt sind. Überwiegend treten sie gegenüber den Auftraggebern als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 ­DSGVO auf. So weit, so gut.

Drei Szenarien der Datenübermittlung in ein Drittland

In der Praxis ist es so, dass über diesen Konstellationen spätestens seit dem Ende des EU-US Privacy Shield stets die Frage schwebt: „Erfolgt eine unzulässige Datenübermittlung ins Drittland?“ Dabei lassen sich grob drei Szenarien unterscheiden.

Im ersten Szenario vereinbaren der Auftraggeber (Verantwortlicher) und der Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter) in ­einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), dass der Auftragnehmer die Daten zur Verarbeitung an einen Unterauftragnehmer im Drittland übermittelt bzw. Mitarbeiter dieses Unterauftragsverarbeiters auf die – grundsätzlich in der EU gespeicherten – Daten Zugriff nehmen dürfen.

Hierunter fallen Konstellationen, in denen …

Dr. André Schmidt Niklas Vogt
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Dr. André Schmidt
Dr. André Schmidt
Dr. André Schmidt ist Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL. Seine Schwerpunkte sind das IT- und Datenschutz-Recht sowie Compliance, Digitalisierung & Innovation und IP-Recht. Kontakt: schmidt@lutzabel.com
Niklas Vogt
Niklas Vogt
Niklas Vogt (vogt@lutzabel.com) ist Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL. Er unterstützt Unternehmen in IT- und datenschutzrechtlichen Fragen.
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