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Software

Messenger, Videokonferenzdienste & Co.

Das TTDSG hat neue Regelungen zum Einsatz von E-Mail, Messenger und Videokonferenzsystemen geschaffen. Die Rechtslage hat sich dadurch gravierend geändert. Wichtig: Das gilt nicht nur für Anbieter von Kommunikationsdiensten, sondern auch für diejenigen, die sie nutzen.

Messengereinsatz vorbereiten

Viele Beschäftigte wünschen sich, auch im beruflichen Umfeld Messenger nutzen zu können. Dafür müssen aber zahlreiche Punkte im Vorfeld geklärt sein. Zunächst die rechtliche Grundlage. Dann: Was soll der Messenger können, wofür soll er genau zum Einsatz kommen?

DP+
Neben einem wasserdichten Berechtigungskonzept gilt es, zusätzliche SAP-Technologien sinnvoll zu nutzen, um für mehr Daten-schutz zu sorgen
Bild: iStock.com / berya113
Projektbeteiligte schulen

SAP bietet in seinen Produkten verschiedene Möglichkeiten, den Datenschutz zu verbessern. Allerdings muss bereits die Projektplanung diese Funktionen berücksichtigen. Sensibilisieren Sie die Beteiligten daher dafür, dass sie frühzeitig an den Datenschutz denken.

US-amerikanische Universitäten entwickeln zwei Programme, die vor Gesichtserkennung im Netz schützen.
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Gesichtserkennung

Wie kann ich mich vor sammelwütiger Gesichtserkennungssoftware im Internet schützen? Mit den beiden neuen Software-Tools Fawkes und Lowkey, die an den US-amerikanischen Universitäten Chicago und Maryland entwickelt wurden.

Software datenschutzkonform einsetzen

„Ist Produkt X datenschutzkonform?“ Gerade bei den am weitesten verbreiteten Produkten, zu denen auch die Office-Familie von Microsoft gehört, ist dies eine Frage, die wohl jeden behördlichen oder betrieblichen DSB schon einmal umgetrieben hat.

Soll-Ist-Abgleich: Microsoft 365 und Teams profitieren im Corona-Jahr 2020 besonders von dem gesteigerten Bedarf an Cloud-Lösungen. Und zugleich erklärt die Datenschutzkonferenz MS 365 für nicht einsetzbar. Unternehmen und öffentliche Anwender sehen sich in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Die Saarländische Datenschutzbeauftragte Monika Grethel erklärt im Podcast die Position der Aufsichtsbehörden und macht klar, was Unternehmen aus ihrer Sicht nun tun können.

Datenschutz bei Videokonferenzen

Vom Videoanruf bis zur Gruppenkommunikation: Videokonferenzdienste sind zum zentralen Kommunikationsmittel in Zeiten von Corona geworden. Doch was passiert dabei mit personenbezogenen Daten?

Welche Kriterien muss eine Software erfüllen, damit sie DSGVO-konform ist? Der Prüfungskatalog hilft weiter.

Von Skype bis Zoom: Videokonferenzdienste fallen durch
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Videokonferenzen

Die Ampel steht auf rot – für Skype, Teams, Zoom und andere führende Videokonferenzsysteme. Die großen Anbieter fallen bei der aktuellen rechtlichen Kurzprüfung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) durch.

Die Checkliste hilft beratenden Datenschutzbeauftragten und Verantwortlichen dabei, den Entscheidungs- und Implementierungsprozess zu Videokonferenz-Diensten zu strukturieren.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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