KI-Tools wie ChatGPT sind aktuell in der Diskussion wegen der Frage, ob sie sich überhaupt datenschutzkonform einsetzen lassen. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten Verantwortliche derzeit zumindest risikominimierende Maßnahmen ergreifen.
Die Cloud-Software Lexoffice setzen zahlreiche Unternehmen für ihre Buchhaltung ein. Wir zeigen in diesem Beitrag, welche Einstellungen für den Datenschutz und die Datensicherheit gesetzt sein sollten.
Können Schulen, Behörden und Unternehmen Microsoft 365 datenschutzrechtskonform nutzen? „Nein“, sagt die Datenschutzkonferenz (DSK) in einer richtungsweisenden Bewertung. Sie hat eine Zusammenfassung der Arbeitsgruppenergebnisse veröffentlicht und bemängelt darin vor allem, dass es nach wie vor keine Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung für Microsofts eigene Zwecke gibt.
Der Datenschutz muss in der Entwicklungs- und Testphase von Software genauso gewährleistet sein wie in der Produktivphase. Doch Entwicklerteams benötigen meist erhöhte Zugriffsrechte. Einige Anbieter versprechen, hier datenschutzgerechte Lösungen zu finden.
DATEV Unternehmen online ist eine cloudbasierte Lösung, um Dokumente zwischen Unternehmen und Steuerberatern auszutauschen. Sie kommt in der Praxis v.a. in kleinen und mittleren Unternehmen zum Einsatz. Welche Einstellungen sind hier für den Datenschutz wichtig?
Greift das geplante verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem (VeRA) der Polizei auf große Datenmengen zu, die nie für diesen Zweck gesammelt wurden? Das befürchtet der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) und fordert eine sorgfältige Überprüfung dieser Polizei-Software.
Dürfen Schulen auch nach den Sommerferien noch Microsoft Teams für Videokonferenzen nutzen? Nein – sagen das Bildungsministerium und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz. Beide haben Bedenken wegen des Datenschutzes.
Zu unserer damals zweiten Folge haben wir mit Dr. Stefan Brink über die Zukunft des DSB gesprochen. Drei Jahre und eine Pandemie später sind wir schon weit in diese Zukunft eingetaucht. Das Cloudcomputing hat Top-Konjunktur. Wir sprechen mit dem LfDI Baden-Württemberg über seine Prüfungen der öffentlichen Stellen zum Cloud-Einsatz und was die Privatwirtschaft daraus ableiten kann.
Das TTDSG hat neue Regelungen zum Einsatz von E-Mail, Messenger und Videokonferenzsystemen geschaffen. Die Rechtslage hat sich dadurch gravierend geändert. Wichtig: Das gilt nicht nur für Anbieter von Kommunikationsdiensten, sondern auch für diejenigen, die sie nutzen.