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02. Juni 2023

Homeoffice in Drittstaaten & der Datenschutz

DP+
Manche Beschäftigte arbeiten mittlerweile ständig im Homeoffice von Drittstaaten aus
Bild: iStock.com / Drazen_
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Mit dem Datenschutz vereinbar?
Dass Beschäftigte von Unternehmen in Deutschland ganz oder teilweise aus dem Homeoffice in einem Drittstaat arbeiten, kommt seit der Corona-Pandemie deutlich häufiger vor als früher. Aus der Sicht des Datenschutzes ist dabei einiges zu beachten.

Gute Arbeitskräfte sind im Bereich der IT knapp. Deshalb greifen europäische Unternehmen gerade dort gern auf Fachkräfte zurück, die von Drittstaaten aus arbeiten.

Homeoffices in Drittstaaten werden häufiger

Die Corona-Pandemie hat auch in vielen anderen Branchen gezeigt, dass eine solche „Arbeit aus der Ferne“ überraschend gut funktioniert. Vieles spricht deshalb dafür, dass diese Form des Arbeitens in Zukunft noch zunehmen wird.

Dies wirft besondere Fragen auf, wenn sich das Homeoffice in einen Drittstaat befindet. Denn in Drittstaaten findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keine Anwendung. Drittstaaten sind alle Staaten außer den Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein (Merkformel für diese Staaten: „NIL-Staaten“). Die „NIL-Staaten“ sind zwar keine EU-Mitglieder, gehören aber zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in dem die DSGVO ebenso Anwendung findet wie innerhalb der EU.

Das Vorliegen einer Datenübermittlung ist umstritten

Bei der Arbeit aus dem Homeoffice in einem Drittstaat stellt sich aus Sicht des Datenschutzes die Frage, ob der Datentransfer vom Beschäftigungsunternehmen hin zum Homeoffice eine Datenübermittlung darstellt. Sollte das der Fall sein, kommen die besonderen Anforderungen der DSGVO für Datenübermittlungen in Drittstaaten ins Spiel. Sie sind in Kapitel V der DSGVO enthalten.

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Dr. Eugen Ehmann
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Verfasst von
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes in Unternehmen & Behörden. Er ist Herausgeber eines renommierten DSGVO-Kommentars und Autor zahlreicher Beiträge in der Datenschutz PRAXIS sowie in vielen weiteren Datenschutz-Veröffentlichungen. Außerdem moderiert er seit 2003 die IDACON , den renommierten Datenschutz-Kongress.
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