Ein Arbeitgeber spricht eine krankheitsbedingte Kündigung aus. Die Voraussetzungen dafür liegen an sich vor. Allerdings hat der Arbeitgeber beim betrieblichen Eingliederungsmanagement den Datenschutz nicht ausreichend beachtet. Das hat für ihn im Kündigungsschutzprozess gravierende Folgen.
Ihre Krankenkasse schickt Ihnen per Mail Ihre Gesundheitsdaten der letzten drei Jahre zu - doch die Nachricht kommt nie bei Ihnen an. Dafür aufgrund eines Fehlers bei einem anderen Empfänger. Hier kann nach DSGVO Schadensersatz fällig sein.
Diebe stehlen einem Finanzdienstleister fast 400.000 Datensätze, die aus Nachlässigkeit Angreifern zugänglich waren. Das könnte das Unternehmen in Form von Schadensersatzzahlungen teuer zu stehen kommen.
Es hört sich wie ein Märchen an: Jemand zahlt seine Stromrechnung nicht. Ein Gericht verurteilt ihn zur Zahlung. Daraufhin zahlt er doch. Trotzdem geht eine Meldung an die SCHUFA. Deshalb bekommt der Stromkunde jetzt 5.000 Euro Schadensersatz. Doch Vorsicht! Lesen Sie, wo der Teufel im Detail steckt!
Nur im Ausnahmefall dürfen Onlineshops nach dem Geburtsdatum ihrer Kunden fragen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem aktuellen Urteil entschieden und gibt damit der niedersächsischen Landesbeauftragen für den Datenschutz recht. Diese hatte gegen eine Versandapotheke geklagt.
Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen, wie jemand eine Straftat begeht. Der Betrieb dieser Kamera verstößt eindeutig gegen die DSGVO. Lassen sich die Aufnahmen trotzdem in einem Strafverfahren als Beweismittel verwenden?
Schadensersatz wegen einer Verletzung des Datenschutzes – das gab es vor der DSGVO so gut wie nie. Inzwischen sieht das deutlich anders aus. Schon die Belästigung durch eine einzige unerlaubte Mail kann einen Schadensersatz in Höhe von 300 € rechtfertigen. Wehe, jemand hat dann 100 solcher unerlaubten Mails verschickt …
Ein Ehepaar hat sich getrennt. Die beiden gemeinsamen Kinder leben bei der Mutter. Wer darf darüber entscheiden, ob Fotos der Kinder im Internet veröffentlicht werden? Die Antwort des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist für alle Unternehmen und Vereine wichtig, die auf ihren Internetseiten Bilder von Kindern veröffentlichen. Besonders Sportvereine werden sie aufmerksam lesen.
Ein Einkaufszentrum betreibt eine unzulässige Überwachungskamera auf seinem Parkplatz. Die Datenschutzaufsicht greift ein. Daraufhin legt das Einkaufszentrum die Kamera still. Das reicht der Aufsicht nicht. Sie will, dass die Kamera vollständig abgebaut wird. Reichen ihre Befugnisse dafür aus?
Zu den wesentlichen Neuerungen der DSGVO gehört der Auskunftsanspruch betroffener Personen gemäß Art. 15 DSGVO. Unternehmen, die zur Auskunft verpflichtet sind, versuchen immer wieder, die Auskunft zu begrenzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) will davon allerdings nichts wissen.