Es geht um den Verkauf einiger Grundstücke eines Vereins. Manche Mitglieder sind strikt dagegen. Sie verlangen, dass ihnen der Vorstand die Mailadressen aller anderen Mitglieder zur Verfügung stellt. Sie wollen ihnen ihre Argumente gegen den Verkauf per Mail erläutern. Haben sie einen Anspruch auf die Mailadressen?
Beim Test von Software ist es bisweilen notwendig, personenbezogene Daten zu verwenden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt in seiner Rechtsprechung eine Reihe von Hinweisen dafür, was dabei zu beachten ist.
Sie fühlen sich auf dem Beifahrersitz eines Autos recht wohl. Doch das ändert sich schnell. Der Fahrer stellt das Auto in einem Halteverbot ab. Ein Passant fotografiert das Auto, den Fahrer und Sie. Das Foto fügt er einer Anzeige bei. Müssen Sie sich das gefallen lassen?
Die Bestimmung des Personenbezugs ist im Kontext des Einsatzes von KI, des Teilens von Daten nach dem Data Act und für die Nutzung von „As a Service“-Angeboten sowie auch für die Reichweite eines Auskunftsanspruchs von grundlegender Bedeutung. Der EuGH hat nun klargestellt: Der Personenbezug einer Information ist relativ zu bestimmen.
Jemand schließt einen „Postpaid-Mobilfunkvertrag“ ab. Der Telefonanbieter teilt diesen Vertragsschluss als „Positivmeldung“ an die SCHUFA mit. Darüber regt sich der Mobilfunkkunde maßlos auf. Zu Recht?
Ein geschiedenes Paar hat eine gemeinsame Tochter. Die Mutter installiert auf dem Handy der Tochter die Ortungs-App „Pingo“. Darüber beschwert sich ihr Vater bei der österreichischen Datenschutzaufsicht. Er fühlt sich von seiner Ex verfolgt. Denn zumindest einmal hat sie die Tochter geortet, während sie bei ihm war.
Beim Finanzamt geht eine anonyme Anzeige ein. Sie führt zu einer „Kassen-Nachschau“ des Finanzamts vor Ort. Steuerliche Konsequenzen ergeben sich daraus nicht. Der betroffene Steuerpflichtige möchte wissen, was in der Anzeige stand. Muss das Finanzamt darüber Auskunft erteilen?
34 Videokameras in einem Unternehmen halten sogar jeden Gang Richtung Toilette lückenlos in HD-Qualität fest. So geht das trotz Protest eines davon betroffenen Arbeitnehmers 22 Monate lang. Die Quittung: Er erhält 15.000 € Schmerzensgeld!
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehört zu den zentralen Betroffenenrechten – auch im Beschäftigungskontext. Diese zweiteilige Reihe vermittelt die Grundlagen und beleuchtet besondere Herausforderungen bei der praktischen Anwendung im Unternehmen.
Bewerbungsverfahren müssen vertraulich ablaufen, sonst bewirbt sich bald niemand mehr. Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn sich jemand aus der Personalabteilung nicht an diese Spielregeln hält? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt darauf einige Antworten.