USB-Sticks, auf denen sich Schadsoftware versteckt, sind ein klassisches Einfallstor für Cyberkriminelle. Testen Sie doch mal, wie gut die letzten Datenschutz-Schulungen zu diesem Thema gewirkt haben …
Bei Datenschutzüberprüfungen im Zusammenhang mit Auftragsverarbeitung erlebt man als Datenschutzbeauftragter immer wieder interessante Situationen. Je nach Auftrag sind dabei auch Überprüfungen vorzunehmen,
die im wahrsten Sinne des Wortes etwas brenzliger ausfallen.
Aktenvernichtung erfüllt eine bedeutende Aufgabe bei den technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sie dient v.a. dazu, die Vertraulichkeit zu wahren. Das klappt allerdings nicht immer so wie geplant.
Zu den Schutzmaßnahmen, die die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert, gehört auch der Schutz
der Daten vor Vernichtung. Dass jemand aus Versehen personenbezogene Daten vernichtet, ist noch einzusehen.
Aber wie kann es sein, dass jemand absichtlich Daten vernichtet?
Es vergeht kein Tag, an dem Datenschutzverletzungen nicht in den Nachrichten sind: Die Rede ist von Leaks, Cyberattacken, Ransomware-Erpressung. Die Aufsichtsbehörden sind hier besonders gefordert. Im Podcast-Interview sprechen wir mit Helmut Eiermann, Stellvertretender Landesbeauftragter und Leiter Querschnittsaufgaben beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.
Verantwortliche müssen Datenpannen nicht nur erkennen und ggf. rechtzeitig melden. Sie sind auch angehalten, Fehler zu analysieren, die überhaupt erst zu dem Vorfall führen konnten. Ziel ist es, zukünftig Datenpannen zu vermeiden. Unterstützung bieten auch hier die Leitlinien des EDSA.
Wie erkennen Mitarbeitende Datenpannen? Wie sorgen wir dafür, dass sie sie auch rechtzeitig melden? Das sind in der Praxis immer wieder schwierige Themen. Unterstützung für die Schulung bieten aktuelle Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).
Ein Kollege ist krank. Sein Vorgesetzter leitet die Information weiter – aus Versehen per Mailverteiler an alle Empfänger im Unternehmen. Wie lassen sich solche Datenschutzpannen effektiv verhindern?
Sind erneut Mail-Adressen und Passwörter in unbefugte Hände geraten und im Internet veröffentlicht worden, ist die Sorge nicht nur in Unternehmen und Behörden groß, selbst betroffen zu sein. Doch wie stellen Sie fest, ob Sie zu den Opfern zählen?
Mit der DSGVO untrennbar verbunden ist die Verpflichtung einer verantwortlichen Stelle, die Datenschutz-Aufsichtsbehörden über Datenpannen zu informieren. Das gilt für öffentliche wie nicht öffentliche Stellen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat nun eine Orientierungshilfe herausgegeben, die für Sicherheit im Umgang mit Datenpannen sorgt.