Welche personenbezogenen Daten verarbeitet der Betriebsrat und wer erteilt Auskunft darüber? Diese Fragen stellen sich viele Arbeitnehmer – und sie sind gar nicht so leicht zu beantworten. Denn der Betriebsrat selbst ist kein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, er ist nur verpflichtet, den Datenschutz einzuhalten. Was bedeutet das für die Praxis?