In der DSGVO finden sich etliche Anforderungen, die sich auf den aktuellen Status personenbezogener Daten beziehen. Eine Anforderung, die den gesamten Lebenszyklus betrifft, ist hingegen die Richtigkeit personenbezogener Daten. Klingt einfach, ist es aber nicht.
Darf die Müllabfuhr Sperrmüll fotografieren, bevor sie ihn abholt? Die Frage mag leicht kurios wirken. Sie führt aber zu hochinteressanten Datenschutz-Überlegungen, die allgemeine Bedeutung haben.
Jemand stört sich an einer Videoüberwachung. Und das völlig zurecht. So sieht es sogar die zuständige Datenschutzbehörde. Dennoch wird sie bewusst nicht aktiv. Ist so etwas in Ordnung?
Werden die Datenschutzaufsichtsbehörden zukünftig auch künstliche Intelligenz, Datenaltruismus und das Internet-of-Things „beaufsichtigen“? In Art. 57 DSGVO findet sich der Ansatzpunkt, dass sich die Aufgaben der Datenschutzaufsicht durchaus entwickeln können. Im Interview erklärt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Datenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz, welche Entwicklungen wir hier vielleicht noch erwarten können.
Wer sich zum ersten Mal an einem EuGH-Urteil versucht, ist oft der Verzweiflung nahe. Alles wirkt noch schwieriger und unübersichtlicher als bei den Urteilen deutscher Gerichte. Lesen Sie anhand eines Beispiels, wie Sie mit dieser Herausforderung zurechtkommen.
Datenschutzbeauftragte (DSB) sollten nach dem Urteil des österreichischen Verfassungsgesichtshofs den journalistischen Bereich in den Blick nehmen. Auch wenn im Kernbereich der journalistischen Tätigkeit die DSGVO eine Randerscheinung bleibt, wirft die Entscheidung ihre Schatten voraus.
Zwei Fälle von Veröffentlichungen personenbezogener Daten haben die Aufmerksamkeit der bremischen Datenschutzaufsicht auf sich gezogen. Die Vorgänge erscheinen nochmal kritischer vor dem Hintergrund lernender KI-Systeme, die sich ihre Wissensbasis aus frei verfügbaren Daten anhäufen. Ein spannendes Interview mit Dr. Imke Sommer, der bremischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Bevor ein Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, muss er die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung prüfen. Rechtsgrundlagen bietet die DSGVO v.a. in Art. 6. Machen Sie den Kollegen klar, dass sie dabei möglichst nicht mit der Einwilligung anfangen sollten.
Wie ist der aktuelle Stand beim geplanten Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Deutlich fortgeschritten: Der EDSA begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses wesentliche Verbesserungen, äußert aber auch Bedenken.
ChatGPT und weitere kreative Tools haben dem Thema „Künstliche Intelligenz“ in den letzten Monaten zum Sprung in die allgemeinen Nachrichten verholfen. Aber auch der „Minority-Report“-Vorwurf an bestimmte Polizeibehörden tat das seine dazu, dass auch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden genauer hinsehen. Ein Interview mit der Saarländischen DSB Monika Grethel.