Was sind personenbezogene Daten wert? Darf eine betroffene Person mit ihren Daten statt mit Geld „bezahlen“? Sind Paywalls bei Websites zulässig? Über diese und weitere Fragen diskutiert die Digitalwirtschaft seit Jahren. Der EU-Gesetzgeber schafft mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie nun Regeln, um Daten zu monetarisieren.
Nur im Ausnahmefall dürfen Onlineshops nach dem Geburtsdatum ihrer Kunden fragen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem aktuellen Urteil entschieden und gibt damit der niedersächsischen Landesbeauftragen für den Datenschutz recht. Diese hatte gegen eine Versandapotheke geklagt.
Das Medienprivileg ermöglicht z.B. Print-, TV- und Onlinemedien personenbezogene Informationen unter bestimmten Voraussetzungen für journalistische Zwecke zu verarbeiten. Medien können aber auch in ihren Aussagen selbst eine kritische Rolle für den Datenschutz spielen. Über beides sprechen wir mit Thomas Fuchs, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Juristen beantworten diese Frage knapp mit „Es kommt darauf an.“ Damit es für Sie nicht bei der Lieblingsantwort der Juristen bleibt, gibt dieser Beitrag Hilfestellung für die Praxis.
Einen alarmierenden Bericht hat die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) gerade veröffentlicht. Darin geht es um sechs große Internetanbieter in den USA, die weit mehr personenbezogene Daten sammeln und kombinieren als es ihre Kunden erwarten.
Bis 2022 wollen Behörden und öffentliche Stellen ihre Verwaltungsleistungen über entsprechende Portale auch digital anbieten. Damit die Bürger diese Verwaltungsleistungen auch in Anspruch nehmen, ist Vertrauen nötig. Der Datenschutz ist deshalb in besonderer Weise gefragt. In unserer neuen Podcast-Folge sprechen wir mit Prof. Dr. Thomas Petri, dem bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Was müssen Behörden und Betriebe beachten, wenn sie Homeoffice-Arbeitsplätze einrichten? Wie garantieren sie den Datenschutz und die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten? Antworten gibt der neue Leitfaden „Hinweise zum Homeoffice in Behörden und Betrieben“ des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) regelt die Anforderungen an den Datenschutz im Bereich Telekommunikation und Telemedien – schreibt aber in einigen Bereichen nur die alten Regelungen fort. Das kann Segen und Fluch zugleich sein.
Facebook hat seinen Hauptsitz in Irland. Die belgische Datenschutzaufsicht ist der Auffassung, dass Facebook DSGVO-Vorschriften verletzt. Sie informiert die irische Aufsichtsbehörde. Die tut nichts. Kann die belgische Aufsichtsbehörde gewissermaßen ersatzweise gegen Facebook vorgehen? Die Antwort des EuGH ist für alle Unternehmen wichtig, die in mehr als einem Mitgliedstaat der EU Daten verarbeiten, nicht etwa nur für große Konzerne.
Seit bald 3 Jahren wird die DSGVO angewendet. Und genausolang gilt der Artikel 40 „Verhaltensregeln“. Trotzdem gibt es bis heute nur eine Handvoll genehmigter und veröffentlichter Verhaltensregeln. Um zu verstehen, woran das liegt, haben wir mit Roul Tiaden von der Datenschutzaufsicht Nordrhein-Westfalen gesprochen.